Heimlich Nacktbilder aufgenommenGericht verurteilt Prostituierte wegen Erpressung eines Priesters

Eine 30-jährige Sexarbeiterin erpresst eine hohe Geldsumme von einem katholischen Geistlichen. Dafür verurteilt ein Gericht die Frau zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Auch für den Kirchenmann hat der Fall Konsequenzen.
Das Landgericht Würzburg hat eine Prostituierte wegen Betrugs und Erpressung unter anderem eines Priesters zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Entscheidung war ein Deal der Prozessbeteiligten vorausgegangen. Die Frau hatte im Wesentlichen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt, wonach sie den Geistlichen und zwei weitere Männer um knapp 350.000 Euro geprellt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahre Haft plädiert, die Verteidigung auf zweieinhalb Jahre. Die Anklage hatte der Frau auch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen, weil sie den nackten Geistlichen ohne dessen Wissen fotografiert hatte.
Die 30-Jährige hatte den pensionierten Priester laut Anklage 2016 in einem Würzburger Saunaklub kennengelernt, 2022 wurde der Mann ihr Kunde. Im Januar 2023 erzählte die Frau dem zur sexuellen Enthaltsamkeit verpflichteten katholischen Geistlichen von einer angeblichen Leukämie - in den Folgemonaten soll sie ihm mehrfach Geld für erfundene Behandlungskosten abgeschwatzt haben.
Bis 2025 soll der Priester im Ruhestand, der mittlerweile nicht mehr im Bistum Würzburg lebt, der Frau mindestens 255.000 Euro gezahlt haben, teils für medizinische Behandlungen, teils als Schweigegeld. Laut Anklage wollte der pensionierte Geistliche verhindern, dass die 30-Jährige heimlich aufgenommene Nacktbilder veröffentlichte oder das Bistum Würzburg über die Affäre informierte.
Das Bistum Würzburg, der frühere Arbeitgeber des geprellten Priesters, hat am 19. Juni ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, um den Mann zur Verantwortung zu ziehen. Die Diözese teilte auf Nachfrage mit: "Grund für das kirchenrechtliche Verfahren ist das Fehlverhalten des Priesters in den vergangenen Jahren." Darüber habe der Mann auch mit Generalvikar Jürgen Vorndran gesprochen.