Keine Diskriminierung Gericht weist Klage gegen Kopftuchverbot ab
07.03.2018, 15:33 Uhr
Den Gerichtssaal darf die Klägerin mit Kopftuch betreten. Am Richtertisch damit Platz nehmen, darf sie nicht.
(Foto: dpa)
Eine muslimische Jurastudentin soll während ihrer Ausbildung bei gericht ihr Kopftuch ablegen. Eine Form der Diskriminierung, bestätigt ihr das Augsburger Verwaltungsgericht. Die nächsthöhere Instanz sieht es aus formalen Gründen anders.
Eine Frau muslimischen Glaubens ist mit ihrer Klage gegen ein Kopftuchverbot auf der Richterbank während des Referendariats in Bayern gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies ihre Klage als unzulässig ab und hob damit eine anderslautende Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.
Mit der Auflage sei weder eine Diskriminierung noch eine Herabsetzung der Klägerin verbunden gewesen, erklärten die Richter. Zudem stelle das Verbot keinen tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar. Weil die Klage grundsätzlich unzulässig war, haben die Richter aber keine Feststellung darüber getroffen, ob das Verbot rechtmäßig war.
Das bayerische Justizministerium hatte es zwei Juristinnen untersagt, aus religiösen Gründen bei der "Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung" Kopftuch zu tragen. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.
Die Juristin durfte wegen ihres Kopftuches während ihrer Ausbildung am Augsburger Amtsgericht nicht am Richtertisch Platz nehmen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen und die Auflage mit dem Kopftuchverbot für unzulässig erklärt.
Hinweis: In einer ersten Version dieser Meldung hieß es, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe das Kopftuchverbot bestätigt. Dies ist falsch, darüber wurde nicht entschieden. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Quelle: ntv.de, chr/dpa