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Von den eigenen Eltern ermordet? Getötete 15-Jährige ertrank - Polizei nennt mögliches Motiv

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Nach dem Fund einer getöteten Jugendlichen in Rheinland-Pfalz sitzen ihre Eltern in Untersuchungshaft.

Nach dem Fund einer getöteten Jugendlichen in Rheinland-Pfalz sitzen ihre Eltern in Untersuchungshaft.

(Foto: picture alliance / Promediafoto)

In Worms wird eine getötete 15-Jährige gefunden. Eine Obduktion klärt jetzt über die Todesursache auf. Die Polizei verdächtigt die Eltern der Jugendlichen, sie ermordet zu haben. Auch ein mögliches Tatmotiv ist bekannt.

Die bei einem Tötungsdelikt ums Leben gekommene 15-Jährige ist ertrunken. Das habe die Obduktion ergeben, teilte das Polizeipräsidium Mainz mit. Wie es zu der Tat kam, sei noch Gegenstand der Ermittlungen. Die tote Jugendliche war am Montagabend am Rheinufer in Worms gefunden worden.

Mutmaßliche Täter sind die Eltern der 15-Jährigen: Sie sitzen wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft. Laut Polizei besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten den Entschluss zur Tötung ihrer Tochter gefasst haben, weil sie "mit deren Lebenswandel" nicht einverstanden gewesen seien. Der 39-jährige Vater, die 34-jährige Mutter und die Tochter sind der Polizei zufolge afghanische Staatsangehörige.

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Ob der Fundort der Leiche auch der Tatort ist, sei weiterhin Gegenstand der Ermittlungen, teilte die Polizei weiter mit. Konkrete Anhaltspunkte, dass sich der Tatort nicht im Bereich des Fundortes befindet, lägen aber nicht vor. Beide Beschuldigten hätten sich gegenüber der Polizei zu dem Tatvorwurf eingelassen. Dazu könne aber wegen der laufenden Ermittlungen nichts mitgeteilt werden.

Die Eltern sind nach Angaben der Polizei in Pirmasens unter unterschiedlichen Adressen gemeldet. Die Tochter sei bei der Mutter wohnhaft gewesen. Der 39-Jährige sei im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, die 34-Jährige im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Der Vater ist bei der Justiz kein Unbekannter. Bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken sind laut Anklagebehörde drei Verfahren gegen ihn anhängig: wegen Körperverletzung sowie Vergehen nach dem Gewaltschutzgesetz - etwa häusliche Gewalt.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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