Studie in deutschen Ämtern"Es gibt keine Behörde, in der wir keinen Rassismus gefunden haben"
Von Sarah Platz
Rassistische Einstellungen sind in deutschen Behörden verbreitet, so das Ergebnis der ersten vollumfänglichen Studie zu diesem Thema. Vorurteile gegenüber Sinti und Roma oder Muslimen, Ungleichbehandlung und Abwertung gehören damit zum Amtsalltag. Das Innenministerium hält sich auffällig bedeckt.
Rassistische Diskriminierung gehört in deutschen Behörden zum Alltag. Zu diesem Ergebnis kommt die erste umfassende Studie zu institutionellem Rassismus in Deutschland. Demnach kommt es zwar selten zu offenen Anfeindungen durch die Beamtinnen und Beamten. Vielmehr wirken die Benachteiligungen aufgrund von Herkunft und Ethnie subtil - durch Routinen in den Ämtern, Ermessensentscheidungen und Organisationsstrukturen.
Die Untersuchung "Institutionen und Rassismus" von insgesamt zehn Forschungseinrichtungen ist die erste umfassende empirische Studie zu der Frage, wie verbreitet Rassismus in deutschen Ämtern ist. Die Forschenden werteten Datensätze aus, befragten Betroffene ebenso wie Mitarbeiter, untersuchten die alltäglichen Routinen. Von 2022 bis 2024 erhielten sie dafür Zugang zu Jobcentern, Ausländerbehörden, Polizei, Zoll, Justiz und sozialen Einrichtungen. "Eine Studie dieses Zuschnitts hat es in Deutschland bislang nicht gegeben", sagt Studienleiter Gert Pickel.
In Auftrag gegeben wurde die Studie bereits 2020 unter dem damaligen damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer. Sie gehörte zum damaligen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Dieses war von der Großen Koalition auch als Reaktion auf mehrere rechtsextremistische Anschläge, etwa das Hanau-Attentat 2019 oder den Mord an Walter Lübcke, verabschiedet worden.
"Eben keine Einzelfälle"
Hinsichtlich Ankündigungen und massiver Investitionen - das BMI förderte die Studie mit sechs Millionen Euro - fällt nun vor allem die Zurückhaltung vonseiten der Bundesregierung auf: Die Ergebnisse der Studie wurden bereits vor einer Woche auf der Website des BMI veröffentlicht - allerdings an einem Freitagnachmittag, ohne einen öffentlichkeitswirksamen Hinweis oder einer Pressekonferenz. "Herr Dobrindt scheint keine große Lust zu haben, sich mit strukturellem Rassismus in deutschen Behörden ernsthaft zu befassen", sagte Sina Arnold von der Technischen Universität Berlin dem "Spiegel".
Das BMI verwies gegenüber der "taz" darauf, die Ergebnisse der Studie noch auszuwerten. Man gehe bei Diskriminierungen allerdings weiter davon aus, dass es sich um "die absolute Ausnahme" handle, zitiert die Zeitung das Ministerium.
Das allerdings kann Pickel während einer Veranstaltung des Mediendienstes Integration nicht bestätigen, im Gegenteil. Die Studienergebnisse zeigen, so der Soziologe, dass es "eben nicht die gern erwähnten Einzelfälle" seien. Pickel erklärt es so: Es sei nicht so, dass alle Behörden "völlig von Rassismus durchsetzt sind". Allerdings gebe es auch "keine Behörde, in der wir keinen Rassismus gefunden haben".
Behörden spiegeln Umfeld wider
Bemerkbar mache sich das beispielsweise in rassistischen Einstellungen von Beschäftigten. Die Forschenden befragten 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vier Bundesbehörden. 7,8 Prozent von ihnen stimmten beispielsweise der Aussage zu, dass manche ethnische Bevölkerungsgruppen von Natur aus weniger intelligent seien. Bei Vorurteilen handle es sich zudem oft gerade nicht um Meinungen einzelner Mitarbeiter, führt Pickel weiter aus. So sei es keine Seltenheit, dass eine bestimmte Haltung, etwa gegenüber Sinti und Roma "von einem älteren Mitarbeiter in der Kantine weitergegeben" werde und die Behördenpraxis dieser Haltung entspreche.
Allerdings unterscheiden sich die Behörden damit nicht vom Rest der Bevölkerung, wie die Autoren der Studie deutlich machen. Im Vergleich gebe es "kein einheitlich erhöhtes Maß ethnisch diskriminierender Einstellungen". Vielmehr spiegeln die Behörden ihr Umfeld förmlich wider, wie Pickel deutlich macht. So gebe es hinsichtlich strukturellem Rassismus starke Differenzen zwischen den Regionen: "Ist das Klima in einer Region von Vorurteilen gespickt", so der Forschungsleiter, "macht sich das in der Behörde bemerkbar". So sei es keine Seltenheit, dass jemand, der auf der Straße diskriminiert wurde und sich deswegen an die Behörden wendet, keine oder weniger Unterstützung erfahre.
Rassistische Einstellungen in Ämtern, auch in Form von Vorurteilen und Klischees haben für Betroffene direkte Konsequenzen, sind sie doch von der Hilfe der Mitarbeiter abhängig. Ein konkretes Beispiel sind laut der Studie Sprachbarrieren: Inwiefern Menschen auf Hilfe bei Antragsverfahren zählen können, variiert offensichtlich stark. Während einigen Antragstellern "proaktiv geholfen wurde", wurden andere teils abgewiesen. Wenn die Überwindung der Sprachhürde aber einzig vom Willen der Mitarbeiter abhängt, so die Wissenschaftler, "kann Sprache zur rassistischen Barriere werden".
80 Prozent aller Muslime erlebten Diskriminierung
Doch es ist nicht nur die mangelnde Unterstützung. Betroffene berichten verbalen Übergriffen einzelner Mitarbeiter. Einem Mann sei einmal gesagt worden, man sei "hier nicht in Afrika", wo man sich "wie Tiere aufführen" könne. Bei der Befragung durch die Forscher äußerte eine mitarbeitende Person über Menschen aus Bulgarien und Rumänien, dass die Männer "viel auf dem Bau" arbeiten würden, während die Frauen "zum Kindermachen" da seien.
Wie häufig es zu Äußerungen wie diesen oder anderen rassistischen Diskriminierungen kommt, zeigt eine Befragung unter Muslimen. Unter 468 befragten Muslimen gaben mehr als 80 Prozent an, schon einmal in einer Behörde rassistisch diskriminiert worden zu sein. Und das bleibt nicht ohne Folgen. Ein großer Teil der Betroffenen berichtete den Forschenden von Versagensängsten, Selbstzweifeln und langfristigen psychischen Belastungen, bis hin zu anhaltenden Angstzuständen. Trotzdem wandten sich gerade einmal 17 Prozent von ihnen an eine Antidiskriminierungsstelle. Der Grund: Die große Mehrheit fürchtet, dass Beschwerden folgenlos bleiben.
Eine nicht ganz unberechtigte Sorge, wie die Untersuchungsergebnisse weiter zeigen. Zum Vorschein kamen demnach zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen. Denn: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist bislang nicht auf das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern anwendbar. Das bedeutet, wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Von rechtlichen Möglichkeiten abgesehen, wird selbst die direkte Beschwerde oft zum Problem, wie Pickel erklärt. So gebe es etwa in Jobcentern zwar ein Rückmeldesystem, allerdings sei Rassismus dort gar keine Option. "Sie können es also gar nicht sichtbar machen."
"Abwehrhaltung" einiger Behörden
Das Forschungsteam empfiehlt daher interne und externe Beschwerdestellen. Zudem müsse es dringend rassismuskritische Fortbildungsangebote geben sowie deutlich mehr Reflexion. Auch die Anwerbung potenziell rassistisch diskriminierter Menschen auf allen Hierarchieebenen des öffentlichen Dienstes könnte dem Trend laut der Studie entgegenwirken.
Allerdings habe man in einigen Behörden durchaus eine "Abwehrhaltung" wahrgenommen, berichtet Pickel weiter. So habe etwa ein ganzes Bundesland die Teilnahme an der Untersuchung abgelehnt. Der Forschungsleiter nennt es nicht, sagt nur, dass es "eher im Süden" liege. Einige Behörden hätten zudem darauf beharrt, keine Probleme in diesem Bereich zu haben. Damit könne man davon ausgehen, dass keine weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung des strukturellen Rassismus geplant seien, führt Pickel aus. Und "Wer sagt, er habe kein Problem, hat meistens eines."