Panorama

Streit um Kunstsammlung beendetGurlitts Testament ist gültig

15.12.2016, 11:12 Uhr
83950446
Mehr als 1500 Kunstwerke wurden in Gurlitts Wohnung und seinem Haus gefunden. (Foto: picture alliance / dpa)

Wem gehört die Kunstsammlung des verstorbenen Sammlers Cornelius Gurlitt? Dessen Cousine erhebt Anspruch auf die rund 1500 Werke. Ein Gericht urteilt nun: zu Unrecht. Gurlitts Testament ist gültig - und damit geht die Sammlung in die Schweiz.

Das Testament des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München gültig. Damit kann die millionenschwere Kunstsammlung nun an das Kunstmuseum Bern gehen, wie das OLG mitteilte. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Das Erbscheinverfahren ist damit abgeschlossen. "Weg frei für das Kunstmuseum Bern", hieß es in der Gerichtsmitteilung. "Dem im Testament als Alleinerbe eingesetzten Kunstmuseum Bern wurde der Erbschein zu Recht erteilt."

Der 2014 im Alter von 81 Jahren verstorbene Gurlitt, in dessen Schwabinger Wohnung und Salzburger Haus mehr als 1500 Kunstwerke gefunden worden waren, hatte seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Seine Cousine Uta Werner aber zweifelte das Testament an und erhob selbst Anspruch auf die Sammlung. Sie gab an, dass Gurlitt nicht in der geistigen Verfassung gewesen sei, ein Testament zu machen.

Das Gericht widersprach dieser Auffassung. "Eine Testierunfähigkeit des Herrn Gurlitt zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abfassung des Testaments" sei, so der Senat, nicht festzustellen. Seine Entscheidung gründet das Gericht auf das Gutachten eines Sachverständigen, der neben Briefen Gurlitts und Briefen an ihn auch Zugriff auf ärztliche Unterlagen hatte. Den Ausführungen der von Werner bestellten Gutachter, die Gurlitt einen Wahn und eine mittelschwere Demenz bescheinigten, folgte das Gericht nicht.

"Hätten die Bilder gerne in Deutschland gesehen"

Uta Werner sagte nach der Urteilsverkündung, das Gericht habe den Geisteszustand des Kunstsammlers falsch eingeschätzt: "Cornelius Gurlitt war in der Vorstellung gefangen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, die in seiner Wahnvorstellung immer noch eine Bedrohung darstellten." Und weiter: "Dass er den einzigen Weg dazu in der Schweiz sah, ist unzweifelhaft Ausdruck dieser traurigen Verwirrung."

"Ein Großteil der Bildersammlung repräsentiert einen Teil deutscher Geschichte, der uns an schreckliche Zeiten erinnert. Dort, wo damals Unrecht begangen wurde, sollte heute Aufklärung und Wiedergutmachung stattfinden. Deshalb hätten wir die Bilder im ureigensten Interesse unseres Landes sehr gerne in Händen von Museen und Wissenschaft in Deutschland gesehen", so Werner.

Fast 100 Werke sind Raubkunst

Der spektakuläre Kunstfund in Gurlitts Schwabinger Wohnung hatte 2013 weltweit Aufsehen erregt und eine hitzige Debatte über den Umgang mit von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerken in Deutschland entfacht. Damals wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft schon 2012 rund 1280 Kunstwerke in Gurlitts Münchner Wohnung beschlagnahmt hatte. Zwei Jahre später tauchten weitere 238 Gemälde in seinem verwahrlosten Haus in Salzburg auf. Gurlitt war am 6. Mai 2014 in seiner Schwabinger Wohnung gestorben - ohne seine Bilder noch einmal gesehen zu haben.

Fast 100 Bilder aus der umstrittenen Gurlitt-Sammlung haben Experten des Projektes "Provenienzrecherche Gurlitt" inzwischen mehr oder weniger sicher als Raubkunst identifiziert, darunter Kunst von Henri de Toulouse-Lautrec, Max Liebermann, Edvard Munch und eine Rembrandt-Grafik.

Das Expertenteam hatte in einem halben Jahr mehr als 500 Werke aus der umstrittenen Sammlung untersucht - und in 91 Fällen einen Raubkunst-Verdacht erhärtet. Zuvor hatte die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" binnen eines Jahres 11 Fälle lückenlos geklärt; bei 5 Werken hatte sie dabei eindeutig NS-Unrecht nachgewiesen. Auch wenn das Verfahren um den Erbschein nun abgeschlossen ist, kann Uta Werner nach Gerichtsangaben noch einen Zivilprozess gegen das Kunstmuseum Bern anstreben.

Quelle: ntv.de, fma/dpa

KunstBernCornelius GurlittProzesse