Zwölfjährigen fast tot gequält "Hundebox-Prozess": Mutter muss 20 Jahre lang in Haft
01.03.2024, 04:18 Uhr Artikel anhören
Beweismittel vor Gericht: Die Hundebox, in der die Mutter ihren Sohn gefangen hielt.
(Foto: dpa)
Abgemagert und mit 27 Grad Körpertemperatur kommt ein bewusstloser Zwölfjähriger im November 2022 ins Krankenhaus im österreichischen Krems. Seine eigene Mutter hatte ihn monatelang gequält, offenbar angeleitet von einer Freundin. Jetzt fällt das Urteil gegen die beiden Frauen.
In dem österreichischen Prozess um ein fast zu Tode gequältes Kind ist die Mutter des Jungen zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die 33-jährige Alleinerziehende, die ihren damals zwölf Jahre alten Sohn in eine Hundebox gesperrt hatte, wurde im Landgericht Krems des versuchten Mordes und in weiteren Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die 40-jährige Komplizin der Mutter bekam 14 Jahre Gefängnis auferlegt.
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die ehemalige Freundin der Hauptangeklagten Aufträge zur Misshandlung des Jungen gegeben haben soll. Sie wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung wegen Anstiftung und Beihilfe belangt. Beide Frauen sollen laut Anordnung des Gerichts in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Misshandlungen als Erziehungsmaßnahme
Die 33-Jährige hatte ihren Sohn über Monate gequält. Von September bis November 2022 hatte sie ihn unter anderem gefesselt, geknebelt, ihn hungern lassen und eisiger Kälte ausgesetzt. Obendrein hatte sie ihn mehrfach für Stunden in eine Hundebox gesperrt. Als das stark abgemagerte Kind gefunden und ins Krankenhaus eingeliefert wurde, hatte es nur noch eine Körpertemperatur von knapp 27 Grad und befand sich in einem komatösen Zustand. Sein Martyrium hatte die Angeklagte auch in mehreren Videos festgehalten. Als Motiv gab sie vor Gericht an, dass sie ihren angeblich aggressiven und aufsässigen Sohn zu einem braven Kind erziehen wollte. Sie bestritt aber die Mordabsicht. Die 40-Jährige befeuerte die Taten durch zahlreiche Anweisungen.
Die acht Geschworenen hatte sich vor dem Rechtsspruch rund sieben Stunden lang beraten. Die Höhe der Strafen folge daraus, dass die Beschuldigten mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört hätten, sagte die Richterin. Auf psychischer Ebene sei der Junge "auf jeden Fall zur Gänze zerstört" worden. Die beiden Frauen müssen dem Kind zudem gemeinsam insgesamt 80.000 Euro bezahlen.
Ein Gutachter bescheinigte der Mutter eine "schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung". Der Sachverständige sprach von einer "monströsen kriminellen Handlung über langen Zeitraum". Es sei sehr wahrscheinlich, dass die Frau in absehbarer Zeit erneut schwere Körperverletzungsdelikte begehen werde. Bei der Komplizin ging der Fachmann von einer ähnlichen Gefährlichkeit aus. Die Mutter, die schon zum Prozessauftakt in Tränen ausgebrochen war, zeigte bei der Urteilsverkündung erneut Reue. Es tue ihr schrecklich leid. Sie wisse nicht, wie es so weit habe kommen können. Der Anwalt der 40-Jährigen sagte, seine Mandantin habe das Ausmaß des Leidens ihres Kindes nicht überschaut.
Sozialarbeiterin griff ein
Dass die Qualen des Kindes überhaupt ein Ende nahmen, ist auch dem Einschreiten einer Sozialarbeiterin Ende November 2022 zu verdanken. Nachdem die Mutter ihren Sohn damals bei geöffneten Fenstern mit kaltem Wasser übergossen hatte und sich sein Zustand lebensbedrohlich verschlechtert hatte, nahmen die beiden Angeklagten Kontakt mit der Sozialarbeiterin auf, die nicht mit dem Fall betraut war. Diese konnte die Mutter durch mehrfache Aufforderungen dazu überreden, die Rettung zu rufen.
Im Prozess wurde auch die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe thematisiert. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es am 28. Oktober und am 18. November 2022 unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben. Dabei wurden zwar Auffälligkeiten festgestellt, Anlass zum sofortigen Einschreiten sah man aber nicht. Die Kinder- und Jugendhilfe betonte im vergangenen Jahr, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe nach Bekanntwerden des Falls ergeben habe, dass alle Vorgaben eingehalten worden seien. Der Abschlussbericht einer unabhängigen Expertengruppe soll demnächst der niederösterreichischen Landesregierung vorgelegt werden.
Quelle: ntv.de, ino/dpa