Urteil in Schleswig-Holstein Lungenkranke Lehrerin muss nicht lehren
06.08.2020, 21:12 Uhr
Allein in Schleswig-Holstein haben 1600 Lehrer Atteste vorgelegt, wonach sie zur Risikogruppe gehören.
(Foto: picture alliance/dpa)
Weil sie zur Corona-Risikogruppe gehört, darf eine Lehrerin aus Segeberg per Gerichtsbeschluss zum Schulstart am kommenden Montag zuhause bleiben - zumindest vorerst. Eine endgültige Entscheidung muss noch fallen. Dennoch könnte das Urteil nicht nur in Schleswig-Holstein eine Signalwirkung entfalten.
Eine Lehrerin in Schleswig-Holstein, die wegen einer Lungenerkrankung zu den Corona-Risikogruppen gehört, muss nach einem Gerichtsbeschluss vorerst nicht in der Schule Präsenzunterricht geben. Das Verwaltungsgericht in Schleswig untersagte dem Kieler Bildungsministerium, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen. Am Montag beginnt in dem Bundesland das neue Schuljahr.
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Astrid Henke, forderte Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien von der CDU auf, angesichts der Gerichtsentscheidung "von ihrer bisherigen hartherzigen Linie" abzurücken. Lehrkräfte, die zu Risikogruppen gehörten und ärztliche Atteste vorlegten, hätten schwere Vorerkrankungen und bräuchten wegen ihres gesundheitlichen Risikos einen besonderen Schutz bei ihrem Arbeitseinsatz.
Rund 1600 Lehrer haben in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt, wonach sie zu Corona-Risikogruppen gehören und deshalb derzeit nicht direkt Schüler unterrichten könnten. Der betriebsärztliche Dienst hat nach den bisher bekannten Zahlen 780 Fälle geprüft und lediglich 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen.
Ministerin Prien hatte am Mittwoch bekräftigt, dass Lehrer wegen der geringen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein kein größeres Risiko in der Schule hätten als andere Berufsgruppen. Ihr sei die Gesundheit und das Wohlergehen der Lehrkräfte sehr wichtig. Die Gefährdungsbewertungen des betriebsärztlichen Dienstes orientierten sich an den Gegebenheiten des jeweiligen Arbeitsplatzes - und dies gelte es zu respektieren.
Quelle: ntv.de, jug/dpa