Panorama

Mord an Journalistin Kim WallMadsen kämpft gegen lebenslange Haftstrafe

05.09.2018, 18:14 Uhr
5724a2380aa59aea2d59b56e48b9e30e
Erfinder Madsen mit seinem U-Boot. Die Journalistin besuchte ihn dort. (Foto: AP)

Der verurteilte Mörder Peter Madsen legt gegen seine lebenslange Haftstrafe im Fall Kim Wall Berufung ein. Immer noch ist unklar, wie genau die Journalistin auf dem U-Boot starb. Madsen will eine mildere Strafe. Seine Verteidigung beklagt die Beweislage.

Im Berufungsprozess gegen den verurteilten Mörder Peter Madsen hat seine Anwältin eine mildere Strafe gefordert. Das Gericht sah es im April als erwiesen an, dass er die Journalistin Kim Wall auf seinem U-Boot getötet hatte. Der 47-jährige Erfinder wendet sich vor dem Gericht in Kopenhagen gegen die am 25. April verhängte lebenslange Haftstrafe. Dieses Strafmaß bedeutet in Dänemark durchschnittlich 16 Jahre hinter Gittern, kann aber auch zeitlich unbegrenzt sein.

Staatsanwalt Kristian Kirk sagte, bei dem Verfahren gehe es nicht darum herauszufinden, ob Madsen schuldig sei, denn das sei er zweifelsohne. Walls Eltern und ihr Bruder waren im Gerichtssaal anwesend. Für das Berufungsverfahren sind zwei weitere Tage angesetzt. Am dritten und letzten Tag soll das Urteil verkündet werden. Über eine Stunde lang las Verteidigerin Betina Hald Engmark Aussagen vor, die Madsen in Verhören abgegeben hatte, obwohl diese sich später als Lügen herausgestellt hatten. Der Staatsanwalt plädierte für die Aufrechterhaltung des Urteils.

Die 30-jährige Wall war am 11. August 2017 nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbstgebautem U-Boot "Nautilus" von ihren Angehörigen als vermisst gemeldet worden. Madsen präsentierte unterschiedliche Versionen des Geschehens und stritt eine vorsätzliche Gewalttat ab. Unter anderem gab er an, sie sei gestorben, als ihr die Luke des U-Boots auf den Kopf gefallen sei. Ihr später gefundener Schädel wies jedoch keine entsprechenden Verletzungen auf.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Madsen Wall sexuell missbrauchte, folterte, auf grausame Weise ermordete, ihre Leiche zerstückelte und im Meer verschwinden ließ. Teile von Walls Leiche wurden später in der Ostsee entdeckt, sie wiesen Schnitt- und Stichverletzungen auf. Madsen bestreitet, Wall ermordet zu haben, vielmehr sei sie erstickt, lautete seine letzte Version des Hergangs.

Todesursache nicht feststellbar

Gerichtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass Wall wahrscheinlich durch Strangulierung oder einen Kehlenschnitt getötet wurde. Die Gerichtsmedizinerin Christina Jacobsen hatte jedoch bei ihrer Anhörung vor Gericht eingeräumt, dass eine Gasvergiftung nicht ausgeschlossen werden könne. Eine genaue Feststellung der Todesursache war aufgrund des Zustands von Walls Leiche unmöglich.

Zeugen, darunter mehrere Ex-Freundinnen, beschrieben den Erfinder als Anhänger brutaler Sado-Maso-Praktiken. Eine in seiner Werkstatt gefundene Computerfestplatte enthielt Fetisch-Videos, die zeigen, wie Frauen gefoltert, geköpft oder lebendig verbrannt werden. Madsen sagte aus, dass ihm die Festplatte nicht gehörte.

Seine Anwältin Engmark hatte in ihrem Schlussplädoyer die schwache Beweislage beklagt. Im Mai erklärte sie, die Berufung gegen das Strafmaß bedeute kein Eingeständnis der Tat. Ihr Mandant müsse mit der Verurteilung leben. Er habe entschieden, nicht dagegen zu kämpfen. Es fehle ihm dazu die Kraft. Wall arbeitete als freie Journalistin und wollte eine Reportage über Madsen zu schreiben.

Quelle: sgu/AFP/dpa

Mord und TotschlagU-BooteDänemarkProzesseSchweden