In Ungarn inhaftiertMaja T. erhofft sich nach Orban-Niederlage Besserung

Die ungarische Justiz hat Maja T. trotz lückenhafter Beweisführung zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Nach Viktor Orbans Wahlpleite hofft die Verteidigung auf rechtsstaatliche Reformen - und neue Gespräche zwischen Berlin und Budapest über den Fall.
Nach der Wahlniederlage von Ministerpräsident Viktor Orban setzt die in Ungarn inhaftierte deutsche non-binäre Person Maja T. auf eine Wende zum Besseren. "Das sollte der Zivilgesellschaft, der Bevölkerung, Luft zum Atmen geben", sagte Maja T. der "taz" in einer aus dem Gefängnis in Budapest übermittelten Nachricht. Die Stadt habe "den ganzen Abend gebebt und gefeiert". Das habe man vom Gefängnis aus mitbekommen. Der Sieger der Parlamentswahl, Peter Magyar, hatte sich der EU als "verlässlichen Partner" angeboten und angekündigt, die in Orbans 16-jähriger Regierungszeit ausgehöhlte rechtsstaatliche Ordnung wiederherzustellen.
Maja T. gehört der linken Szene an und war im Februar zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Richter Jozsef Sos sah es als erwiesen an, dass T. an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war, die sich beim Neonazi-Treff "Tag der Ehre" versammelt hatten. Beweise legte die Staatsanwaltschaft allerdings wenige auf den Tisch. Das Urteil beruhte weder auf Zeugenaussagen noch auf DNA-Spuren, sondern auf Bildern einer Überwachungskamera. Auf dieser war T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen - allerdings ohne Tatwaffe.
Die Ausweisung von Maja T. von Deutschland nach Ungarn war vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt worden, weil die Haftbedingungen für queere Menschen in Ungarn zuvor nicht ausreichend geprüft worden waren.
Anwalt appelliert an Bundesregierung
Maja T.'s Anwalt Sven Richwin sagte der "taz": "Auch wenn rechtsstaatliche Reformen noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürften, kann Maja zumindest nicht mehr als antieuropäische Projektionsfläche Orbans dienen." Es sei nun Aufgabe des deutschen Außenministers Johann Wadephul, die abgebrochenen Gespräche mit Ungarn über den Fall Maja T. "wieder aufzunehmen und eine Rücküberstellung zu beschleunigen".
Wolfram Jarosch, Vater von Maja T., sagte laut Bericht: "Die Hoffnung ist nun natürlich groß, dass es endlich zu einem fairen Umgang mit meinem Kind kommt und zu einer baldigen Rücküberstellung nach Deutschland." Sein Kind habe sehr auf das Wahlergebnis hingefiebert. Sowohl Anklage als auch Verteidigung waren nach dem Urteil im Februar in Berufung gegangen. Eine Rücküberstellung von T. nach Deutschland ist erst nach einem rechtskräftigen Urteil möglich.
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es laut dem Bericht, an der rechtlichen Situation habe sich nichts verändert. Das Auswärtige Amt bleibe aber "hochrangig" mit dem Fall befasst und werde diesen weiterhin gegenüber der ungarischen Seite ansprechen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte das Urteil im Februar ausdrücklich verteidigt.