Gericht: Regel unverhältnismäßig Maskenpflicht in Hamburger Parks gekippt
12.03.2021, 12:33 Uhr
Die Schilder an den Eingängen der Hamburger Grünanlagen müssen wohl abmontiert werden.
(Foto: imago images/Hanno Bode)
Hamburg will an Wochenenden und Feiertagen eine allgemeine Maskenpflicht in Parks durchsetzen. Dies sei nicht verhältnismäßig, urteilt das Hamburger Verwaltungsgericht im Eilverfahren. Der Hamburger Senat gibt sich jedoch nicht geschlagen.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat eine an Wochenenden sowie Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht in beliebten großen Parks und Grünanlagen der Hansestadt gekippt. Die Richter verwarfen die von der Stadt erlassene Anordnung in einem Eilverfahren als unverhältnismäßig. Es bleibe unklar, warum eine "situationsunabhängige" und generelle Pflicht zum Maskentragen aus Infektionsschutzgründen zu den angegebenen Zeiten notwendig sein solle.
Insgesamt diene die Maskenpflicht zwar einem "legitimen Zweck", befand das Gericht. Es bleibe aber offen, warum es in den Parks insbesondere "unabhängig von den Wetterverhältnissen" an jedem Wochenende und an jedem Feiertag zu Menschenansammlungen kommen sollte, in denen die Mindestabstände nicht mehr gewahrt werden könnten. In Einzelfällen könne auf vermehrtes Besucheraufkommen in Grünanlagen mit differenzierteren Maßnahmen reagiert werden.
Laut Senat gilt die Entscheidung aber lediglich für den Kläger und entfaltet keine allgemeine Wirkung. Wie der Senat weiter mitteilte, wird er das Urteil außerdem umgehend vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten. Er sei davon überzeugt, dass eine Maskenpflicht in bestimmten Parks "dringend erforderlich" sei. Ansteckungen insbesondere mit ansteckenderen und gefährlichen Corona-Mutationen müssten verhindert werden. Dies gelte vor allem an gut besuchten Orten.
Der Hamburger Senat hatte die Maskenpflicht vor zwei Wochen vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich frühlingshaften Wetters und der Sorge vor ansteckenderen Corona-Mutationen erweitert. Demnach muss an Wochenenden und an Feiertagen in zahlreichen beliebten Parks tagsüber eine Maske getragen werden. Dies gilt etwa an der Alster, am Elbufer und im Stadtpark. Auch Jogger sind betroffen. Laut Verwaltungsgericht klagte ein Bürger gegen die Maskenpflicht beim Joggen und bekam Recht.
Quelle: ntv.de, jog/AFP