Panorama

Nach Tötung von George Floyd Gericht verurteilt Ex-Polizist Lane erneut

Lane verbüßt bereits eine Haftstrafe wegen der Verletzung von Floyds Bürgerrechten.

Lane verbüßt bereits eine Haftstrafe wegen der Verletzung von Floyds Bürgerrechten.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Als Derek Chauvin sein Knie auf den Hals von George Floyd presst, schaut sein Kollege Thomas Lane nur zu. Aus diesem Grund spricht ein US-Gericht den Ex-Polizisten wegen Beihilfe zum Totschlag schuldig. Es ist bereits die zweite Verurteilung in dem Fall gegen ihn.

Mehr als zwei Jahre nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd bei einem Polizeieinsatz in den USA ist einer der beteiligten Ex-Polizisten erneut verurteilt worden. Thomas Lane bekannte sich vor Gericht nach dem Recht des Bundesstaats Minnesota der Beihilfe zum Totschlag in besonders schwerem Fall schuldig und erhielt dafür eine dreijährige Haftstrafe, wie US-Medien übereinstimmend berichteten.

Lane verbüßt wegen einer Verurteilung nach Bundesrecht bereits eine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen der Verletzung von Floyds Bürgerrechten. Beide Strafen könnten gleichzeitig abgesessen werden, hieß es. Der Tod des Afroamerikaners Floyd am 25. Mai 2020 bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis hatte in den USA Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Videos dokumentierten, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten.

Der weiße Polizist Derek Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Seine Kollegen Alexander Kueng, Tou Thao und Thomas Lane schritten trotz Chauvins Handeln nicht ein. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein - und starb. Chauvin wurde von einem Gericht in Minneapolis wegen Mordes zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er sitzt diese Strafe bereits ab. Im Juli hatte ein Bundesgericht den 46-Jährigen zu weiteren 21 Jahren Haft verurteilt.

(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 22. September 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, mdi/dpa

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