Panorama

Staatsanwaltschaft ruft BGH anNeue Verhandlung gegen Influencer nach Silvesterrakete in Berliner Wohnung

26.08.2026, 19:14 Uhr
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Der Influencer Atallah Younes am Flughafen BER nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe im April 2025. Das Silvester-Video ist mittlerweile offline. (Foto: picture alliance/dpa)

Am Silvesterabend 2024 zündet ein Influencer in der Hauptstadt eine Rakete in Richtung eines Wohnungsfensters. Nach Ansicht des Berliner Landgerichts sei nicht erkennbar, dass er bewusst in Kauf genommen habe, Menschen zu verletzen. Doch die Staatsanwaltschaft äußert Zweifel.

Der Abschuss einer Silvesterrakete in eine Wohnung in Berlin muss vor Gericht neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gegen einen palästinensischen Influencer auf, wie er in Karlsruhe mitteilte. Das Berliner Landgericht machte demnach Rechtsfehler und muss den Fall noch einmal verhandeln.

Der 23-Jährige war an Silvester 2024 zu Besuch in Berlin. Wie das Landgericht feststellte, zündete er am frühen Abend des 31. Dezembers 2024 in Berlin-Neukölln eine Silvesterrakete in die Richtung von Wohnhäusern. Die Rakete durchschlug ein Fenster und explodierte im Schlafzimmer eines Ehepaares, das sich im Nebenzimmer aufhielt. Dadurch wurden Teile des Inventars beschädigt, verletzt wurde niemand.

Der Influencer veröffentlichte später ein mit Musik untermaltes Video von der Tat auf Instagram, wie das Landgericht feststellte. Mehr als sechs Millionen Mal wurde es angesehen - bevor es gelöscht wurde.

Nach der Tat sei der Influencer zunächst geflohen. Am nächsten Tag kehrte er zurück, um sich bei dem Bewohner zu entschuldigen. Auch davon habe er ein Video veröffentlicht. Er hielt sich noch einige Tage in Berlin auf, bevor er am 4. Januar 2025 in seine Heimat, das Westjordanland, ausreisen wollte. Dabei wurde er am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Landgericht spricht Bewährungsstrafe aus

Im April 2025 verurteilte ihn das Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung. Angeklagt war er ursprünglich auch wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung oder versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

Nach Ansicht des Gerichts war aber nicht erkennbar, dass er bewusst in Kauf genommen habe, Menschen zu verletzen. Er konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen und reiste aus Deutschland aus. Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser hob die Entscheidung nun auf und verwies den Fall zurück nach Berlin.

Quelle: ntv.de, bho/AFP

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