Isolationshaft war angemessen Norwegen siegt gegen Massenmörder Breivik
01.03.2017, 12:59 Uhr
Der Rechtsextremist Breivik wurde nicht "inhuman" behandelt, urteilen die Richter.
(Foto: REUTERS)
Seit über fünf Jahren sitzt Anders Behring Breivik in Isolationshaft. Der Massenmörder klagt gegen den Staat - die in seinen Augen harte Haft verletze seine Menschenrechte. Doch damit kommt er nicht durch.
Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstößt nach Auffassung eines Berufungsgerichts in Norwegen nicht gegen die Menschenrechte des Verbrechers.
"Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war", verkündete das Gericht in Oslo. Damit kassierten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat in zweiter Instanz ein. Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise recht bekommen.
"Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat", urteilten die Berufungsrichter.
"Sehr weit von einem Menschenrechtsbruch entfernt"
Zum Auftakt des zweiten Verfahrens hatte der Regierungsanwalt Fredrik Sejersted Breiviks Trennung von anderen Gefangenen verteidigt. "In vielerlei Hinsicht verbüßt er seine Strafe unter besseren Bedingungen als andere Gefangene, um auszugleichen, dass er keinen Kontakt zu Mitgefangenen hat", sagte er. "Das ist sehr weit von einem Menschenrechtsbruch entfernt."
Seit dem ersten Verfahren darf Breivik, der im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet hatte, durch ein Gitter statt durch eine Glasscheibe mit seinem Anwalt sprechen. Außerdem hat er mehr Kontakt zu Gefängnismitarbeitern, kann jede Woche Besuch bekommen und hat seit dem Herbst auch eine Telefonfreundin, mit der er alle zwei Wochen einmal sprechen darf. Umgang mit Gefangenen hat er jedoch nicht.
Norwegens Regierung warnte jüngst davor, Breivik zu unterschätzen. "Breivik ist zu extremer Gewalt fähig", sagte ein Regierungsanwalt. Es sei schwierig, ihn mit anderen Verbrechern zu vergleichen: Er zeige keinerlei Empathie, habe sein Verbrechen außergewöhnlich durchtrieben geplant und mit großer Grausamkeit ausgeführt. "Er hat alles bis ins kleinste Detail geplant, aber jede einzelne Spur verwischt", sagte der Anwalt. "Niemand wusste, was er geplant hat, niemand hat es ihm angesehen."
Für das Verbrechen war Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
Quelle: ntv.de, dsi/dpa/rts