Panorama

Zugstrecke Hannover - Berlin Polizei geht von Brandstiftung an Stellwerk in Lehrte aus

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Zwei Bahn-Mitarbeiter in der Nähe des Stellwerkes.

Zwei Bahn-Mitarbeiter in der Nähe des Stellwerkes.

(Foto: picture alliance/dpa)

Am Wochenende kommt es zwischen Hannover und Berlin zu erheblichen Störungen im Bahnverkehr. Grund ist ein Feuer an einem Stellwerk. Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei von Brandstiftung aus.

Die Polizei geht nach dem Brand an der wichtigen Bahnstrecke zwischen Berlin und Hannover von schwerer vorsätzlicher Brandstiftung aus. Die Spurenlage an einem Stellwerk in Lehrte deute darauf hin, teilte eine Polizeisprecherin mit. Bisher gibt es nach Angaben der Polizei Hannover noch keine Verdächtigen. Angesichts ähnlicher Vorfälle bundesweit in jüngerer Vergangenheit hat der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.

Am Samstag hatte ein Sicherungskasten eines Stellwerks in Lehrte bei Hannover gebrannt. Der Sicherungskasten befand sich laut Bundespolizei etwa zwei Kilometer entfernt von dem Stellwerk. Der Kriminaldauerdienst sicherte daraufhin Spuren und nahm den gesamten Kasten mit, um ihn zu untersuchen. Nach dem Vorfall war der Bahnverkehr stark beeinträchtigt. Mittlerweile läuft der Schienenverkehr auf der Strecke fast wieder regulär.

Ende August hatte ein Feuer an einem Gleisbereich bei Wuppertal-Oberbarmen ebenfalls den Staatsschutz auf den Plan gerufen. Zwar konnte es schnell gelöscht werden. Die Wuppertaler Polizei erklärte danach jedoch: "Wir müssen von einer gezielten Brandlegung ausgehen", also von einem "Anschlag auf die kritische Infrastruktur". Aufgeklärt wurde der Fall bislang nicht.

In Nordrhein-Westfalen waren zudem Ende Juli zwei Brandsätze auf der Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg gezündet worden. Dadurch waren Kabel für die Steuerung von Weichen und Signalen zerstört worden. In der Folge war der Fern- und Regionalverkehr erheblich gestört.

Der Polizeiliche Staatsschutz ist eine Spezialeinheit innerhalb der Kriminalpolizei. Er übernimmt in der Regel die Ermittlungen, sobald ein politischer oder staatsgefährdender Hintergrund einer möglichen Straftat erkennbar oder nicht auszuschließen ist.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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