Panorama

Anwältin sieht Vernichtungswille Prozess gegen 15-Jährigen wegen Mordes an Obdachlosem

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Der Prozess gegen den 15-Jährigen und seinen 18-jährigen Bruder findet teilweise unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt.

Der Prozess gegen den 15-Jährigen und seinen 18-jährigen Bruder findet teilweise unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt.

(Foto: dpa)

Im November rauben zwei Brüder in Darmstadt einen Obdachlosen aus. Der Jüngere soll den 57-Jährigen später Dutzende Male geschlagen und getreten haben. Der Mann erliegt im Krankenhaus seinen Verletzungen. Jetzt beginnt der Prozess.

Vor dem Landgericht Darmstadt hat der Prozess gegen einen 15-Jährigen wegen Mordes an einem Obdachlosen begonnen. Der Jugendliche soll in der Nacht zum 15. November 2023 in der Innenstadt von Darmstadt den 57-jährigen Mann mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt haben, dass das Opfer einen Tag später im Krankenhaus starb. Zuvor soll der 15-Jährige mit seinem 18-jährigen Bruder den Obdachlosen geschlagen und ausgeraubt haben.

Der Bruder steht wegen des Überfalls ebenfalls vor Gericht, ihm wird aber nicht Mord vorgeworfen. Wegen des Raubüberfalls war damals die Polizei auf den Luisenplatz gekommen. Als die Beamten wieder abgerückt waren, kam es zu der Gewalttat. Laut Anklage war der 15-Jährige mit bulgarischer Staatsangehörigkeit wütend darüber, dass die Polizei beim Raub eingeschritten war. Diese Wut soll er an dem Obdachlosen ausgelassen haben, auch um ihn zu erniedrigen.

Die Staatsanwältin sprach bei der Verlesung der Anklageschrift von "Vernichtungswillen". Der 15-Jährige soll den Deutschen 87 Mal gegen Kopf, Hals und Oberkörper geschlagen und getreten haben. Dann erschien erneut die Polizei. Das Opfer starb einen Tag später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Der Verteidiger des 15-Jährigen beantragte nach der Anklageverlesung, die Öffentlichkeit von dem weiteren Prozess auszuschließen.

Die Kammer beschloss, die Öffentlichkeit teilweise auszuschließen. Der 18-jährige Bruder hat eine Aussage angekündigt. Verhandelt wird vor einer Jugendkammer, bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem 15-Jährigen nach Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von zehn Jahren.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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