"Querdenker" hatten geklagt Polizei gewinnt Streit um Corona-Demos
13.02.2025, 17:06 Uhr Artikel anhören
Eine Demo Ende August 2020 in Berlin wurde stark eingeschränkt.
(Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE)
Im Sommer 2020 geht die Polizei gegen mehrere "Querdenker"-Demos in Berlin vor. Die Veranstalter rund um Michael Ballwerg klagen anschließend gegen die Maßnahmen. Vor Gericht haben sie damit aber keinen Erfolg. Die Unterlegenen wollen in Berufung gehen.
Im Rechtsstreit um Corona-Demonstrationen hat der Organisator der sogenannten Querdenker-Veranstaltungen gegen die Berliner Polizei verloren. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei im August 2020 waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig.
Gegen dieses damalige Vorgehen der Polizei hatte der "Querdenker"-Initiator Michael Ballweg geklagt. Nun unterlag er. Sein Anwalt kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.
Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.
Polizei: Gefahrenabwehr notwendig
Ballweg und sein Anwalt hatten in der Verhandlung betont, dass die Polizei sich im Sommer 2020 bei ihren Entscheidungen gegen die Demonstrationen auf keine wissenschaftlichen Grundlagen gestützt habe. "Der wissenschaftliche Erkenntnisstand damals war schon ein anderer", sagte der Anwalt. "Man wollte den Menschen bei Demonstrationen die Masken aufzwingen." Das sei rechtswidrig, verfassungswidrig und "bei dieser Hitze ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen. Viele der knapp 100 Anhänger der sogenannten Querdenken-Bewegung im Gerichtssaal applaudierten, bis der Richter sie ermahnte.
Eine Vertreterin der Berliner Polizei hingegen sagte, aus der Vielzahl der damaligen Erkenntnisse hätten sich die Behörden ein Bild machen müssen. "Man brauchte eine Gefahrenabwehr." Es sei um Alltagserfahrung, lebensnahe Entscheidungen und Gesundheitsschutz gegangen. Eine hundertprozentige Gewissheit habe es nicht gegeben. Jetzt wisse man mehr.
Wegen Verstößen von Demoteilnehmern gegen die Masken- und Abstandspflicht hatte die Berliner Polizei am 1. August 2020 eine Kundgebung mit rund 20.000 Teilnehmern im Regierungsviertel aufgelöst. Am 29. August war eine weitere Demonstration stark eingeschränkt worden.
Quelle: ntv.de, lme/dpa