Panorama

Nach Masken-Urteil in Weimar "Querdenker"-Kreise fluten Gerichte mit Klagen

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Aufgeheiztes Thema: Demonstration gegen Maskenpflicht für Schulkinder vor einer Stadtverwaltung in Baden-Württemberg.

(Foto: picture alliance / Ostalb Network)

In Weimar stellt ein Familienrichter fest, dass die Maskenpflicht in Schulen das Kindeswohl gefährdet. Während "Querdenker" das Urteil bejubeln, sind Behörden entsetzt. Amtsgerichte in ganz Deutschland berichten derzeit von ähnlichen Anträgen. Inzwischen scheint auch klar, wie die Klagen offenbar systematisch lanciert werden.

Nach einer Entscheidung eines Weimarer Familienrichters über die Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen an zwei örtlichen Schulen hat ein Amtsgericht in Niedersachsen den Eingang von entsprechenden Anträgen gemeldet. Es seien bislang acht "gleichlautende Anregungen" eingegangen, erklärte das Gericht in Bad Iburg. Sie seien abgelehnt worden. Demnach gibt es aus Sicht der dortigen Richter in der Sache keinen Handlungsbedarf, zudem seien Familiengerichte nicht zur Entscheidung befugt. Bereits am Donnerstag hatte das Amtsgericht Hannover über 100 "nahezu gleichlautend" formulierte Anträge gemeldet. Auch die Richter in Hannover sahen keine Hinweise auf Kindeswohlgefährdung und betonten, eine Entscheidung liege außerhalb ihrer Kompetenz.

Inzwischen rollt anscheinend eine ganze Welle entsprechender Elternanträge bei Amtsgerichten im gesamten Bundesgebiet an. Wie der "Spiegel" berichtete, gingen entsprechende Schriftsätze mit teilweise wortgleichen Begründungen unter anderem auch bei Richtern in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ein. Das Amtsgericht Köln etwa erreichten nach Informationen des Magazins zahlreiche Begehren, die laut einem Gerichtssprecher sämtlich erfolglos waren. Auch am Amtsgericht Weimar sind seit Anfang der Woche mehr als 16 weitere solcher Fälle eingegangen. Der Familienrichter, der den fragwürdigen Beschluss erlassen hatte, entscheidet in mindestens fünf dieser Verfahren.

"Masken gefährden keineswegs das Wohlergehen der Schüler"

Die an Schulen geltenden Infektionsschutzmaßnahmen wie Masken- und Testpflicht sowie Abstandsgebote gefährdeten keineswegs das Wohlergehen der Schüler, erklärte das Amtsgericht in Bad Iburg zur Sache. Diese schützten die Jugendlichen vielmehr davor, sich mit dem Virus anzustecken oder es weiterzugeben. Das Gericht schließe sich "ausdrücklich den wissenschaftsbasierten und überzeugenden Einschätzungen" der nationalen und internationalen Experten an.

Darüber hinaus seien die Verwaltungsgerichte für eine Prüfung staatlicher Verordnungen zuständig, stellte das Gericht der niedersächsischen Stadt weiter klar. "Familiengerichte sind nicht befugt, staatliche Verordnungen aufzuheben, abzuändern oder gar durch eigene politische Vorstellungen zu ersetzen."

Verfahren wegen Rechtsbeugung

Kürzlich hatte ein Familienrichter am Amtsgericht von Weimar in Thüringen unter Verweis auf angebliche Kindeswohlgefährdung eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Die Entscheidung und die von dem Juristen für sich reklamierte Zuständigkeit lösten Verwunderung aus. Dem Richter drohen nun Verfahren wegen Rechtsbeugung.

Auch eine Familienrichterin des Amtsgerichts Weilheim in Bayern befreite vor einigen Tagen mit einer gleichlautenden Begründung ein Kind auf Antrag seiner Eltern von der Maskenpflicht beim Schulbesuch. Zugleich verfügte sie auch, dass das Kind in der Klasse nicht "isoliert" werden dürfe. Unter Corona-Leugnern und "Querdenkern" stießen die Urteile der Amtsrichter hingegen auf große Resonanz und wurden als Präzedenzentscheidungen bejubelt.

Gezielte Auswahl nach Nachnamen der Kläger

Laut Recherchen der "Thüringer Allgemeinen" könnte es sich in Weimar um einen systematischen Akt handeln, mit dem ein bestimmter Richter an diese Fälle kam. Demnach soll eine Rechtsanwältin in einer Telegram-Gruppe gezielt nach klagewilligen Eltern von Kindern gesucht haben, deren Nachnamen mit einem der folgenden Buchstaben beginnen: B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V, X. Nach dem Verteilplan des Weimarer Amtsgerichts landen diese Fälle bei einem Richter, der in seinen Verhandlungen Prozessbeteiligte auffordert, die Maske abzulegen. Sein Argument: Verhüllungsverbot im Gerichtssaal, schrieb die Zeitung.

Laut "Spiegel" geht die Antragsflut auf eine im Internet frei verfügbare Musterklage zurück, die ein ehemaliger Familienrichter, der nach den Recherchen des Magazins der "Querdenker"-Bewegung nahesteht, erstellt hat. Auf seiner Seite fänden sich auch Links, die auf einschlägige "Experten" verwiesen, die vor Medienzensur oder Corona-Impfungen warnen.

Quelle: ntv.de, mau/AFP

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