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Seit zwei Jahren erprobtSchleswig-Holstein führt neue Bestattungsform ein

19.06.2026, 13:39 Uhr
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In einem sargähnlicher Kokon werden Verstorbene auf Heu, Stroh und Schnittgut gebettet. (Foto: picture alliance/dpa/Meine Erde)

Bei einer "Reerdigung" wird der tote Körper in nur 40 Tagen zu Humus-Erde. In Schleswig-Holstein können sich Menschen nun für diese Form der Beerdigung entscheiden. In den vergangenen Jahren hatte das Bundesland bereits mehrere Änderungen im Bestattungsgesetz beschlossen.

Schleswig-Holstein hat eine als erstes Bundesland eine neue Bestattungsform gesetzlich erlaubt - die sogenannte "Reerdigung". Einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedete der Landtag in Kiel. Er war von allen Fraktionen gemeinsam eingebracht und einstimmig verabschiedet worden. "Neben der Erdbestattung in einem Sarg und der Einäscherung mit Urnenbeisetzung soll es künftig eine 'beschleunigte Verwesung' in einem geeigneten Behältnis mit Beisetzung der menschlichen Überreste geben", sagte Justizministerin Kerstin von der Decken im Plenum.

Bei dieser sogenannten "Reerdigung" werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. Die Erde des Toten kann dann wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden.

Die neue Bestattungsart werde seit etwa zwei Jahren erprobt und wissenschaftlich von der Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitet, erklärte von der Decken. Bis Ende April dieses Jahres fanden laut der Ministerin 76 Bestattungen nach diesem Verfahren statt. Dabei stammten die Verstorbenen aus 14 Bundesländern - ein Mensch kam aus dem Ausland.  Die vorliegenden Berichte und Untersuchungsergebnisse bestätigten die Unbedenklichkeit der Methode.

Bereits Ende 2024 hatte das nördlichste Bundesland sein Bestattungsgesetz modernisiert. Für sarglose Bestattungen müssen seitdem nicht mehr religiöse oder weltanschauliche Gründe geäußert werden - ausschlaggebend ist seither allein der zu Lebzeiten geäußerte Wunsch der verstorbenen Person und die Möglichkeiten auf dem jeweiligen Friedhof. Zudem ermöglichte eine Öffnungsklausel, die Anfang 2024 in das Gesetz aufgenommen worden war, die Erprobung neuer Bestattungsarten.

Mehr Frauen als Männer entscheiden sich für "Reerdigung"

In Rheinland-Pfalz ist bereits seit einem dreiviertel Jahr neben Urnen- und Erdbestattungen eine weitere Beerdigungsform erlaubt: die Flussbestattung. Dabei wird die Asche der Verstorbenen in wasserlöslichen Urnen in einem Fluss beigesetzt. Die Nachfrage ist allerdings noch übersichtlich.

In Schleswig-Holstein sieht das erste Fazit anders aus: "Das neue Angebot der Beerdigung, das ohne Sarg und Einäscherung auskommt und die Leiche in einem mit Heu und Kräutern gefüllten Kokon zersetzen lässt, wird nachweislich angenommen", sagte die SPD-Abgeordnete Birte Pauls in ihrer Rede. Auffällig sei dabei, dass sich mehr Frauen als Männer für diese Bestattungsform entschieden.

Zudem hätten auch die katholische sowie die evangelische Kirche ihren ethischen und moralischen Segen gegeben, erklärte Pauls. Das Einzige, was in der Diskussion um die neue Bestattungsform nicht ausgeräumt werden konnte, sei ein vorhandenes Konkurrenzdenken auf dem Markt gewesen.

"Der Umsatz der Bestattungsbranche ist in Deutschland in den letzten Jahren konstant gestiegen und lag im Jahr 2025 bei 2,5 Milliarden Euro", so die Sozialdemokratin. Dabei seien 80 Prozent der Bestattungen Urnenbestattungen gewesen. Daher kritisierte Pauls, dass es auch bei dem Thema der Bestattung am Ende nur ums Geld gehe.

Quelle: ntv.de, csi/dpa

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