Wussten nichts von Krankheit Schülerin stirbt bei Klassenfahrt - Lehrerinnen verurteilt
15.02.2024, 17:23 Uhr Artikel anhören
Auf einer Schulreise nach London geht es der 13-jährigen Emily immer schlechter. Erst am Tag der Abreise kommt das Mädchen ins Krankenhaus. Doch es ist zu spät - am nächsten Tag stirbt die Schülerin. Die Lehrerinnen wussten nichts von Emilys Erkrankung. Sie hätten sich informieren müssen, so das Gericht.
Nach dem Tod einer Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 hat das Landgericht Mönchengladbach zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 23.400 Euro gegen eine 60-jährige Pädagogin und 7200 Euro gegen ihre 34-jährige Kollegin. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt.
Die Lehrerinnen räumten vor Gericht ein, sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt zu haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen. Die beiden Lehrerinnen sollen allerdings am letzten Infoabend einige Monate vor der Fahrt "zumindest eine mündliche Abfrage zu möglichen Vorerkrankungen der Schüler getätigt und somit etwas unternommen haben, was in die richtige Richtung geht", sagte der Vorsitzende Richter laut WDR.
Der Zustand des Kindes hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert, worüber mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert hatten. Bei entsprechender Kenntnis hätten die Pädagoginnen anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen müssen, so die Anklage. Das hätte laut Gutachten den Tod der Schülerin wohl verhindert.
Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Laut Anklage soll Emily auch selbst zur Verschlechterung ihres Zustands beigetragen und auf der Fahrt nicht auf ihre Blutzuckerwerte geachtet sowie nicht genug Insulin gespritzt haben.
Dem Prozess war ein jahrelanges juristisches Tauziehen vorausgegangen. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Klage zunächst nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im Juni 2023 anders. Eine andere Kammer des Landgerichts wurde zuständig.
Quelle: ntv.de, uzh/dpa