Panorama

Entscheidung im Schwimmstreit Sekte verliert vor Gericht - Kinder müssen "Todsünde begehen"

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Der Anfangsschwimmunterricht ist eine Pflichtveranstaltung für alle Schüler in Deutschland, es sei denn, sie haben ein ärztliches Attest, das sie ausdrücklich davon befreit (Archivbild).

Der Anfangsschwimmunterricht ist eine Pflichtveranstaltung für alle Schüler in Deutschland, es sei denn, sie haben ein ärztliches Attest, das sie ausdrücklich davon befreit (Archivbild).

(Foto: picture alliance / BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com)

Gläubige Eltern klagen gegen das Land Baden-Württemberg. Das Ehepaar will aus religiösen Gründen nicht, dass seine Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen. Nun trifft ein Gericht zu dem heiklen Fall eine Entscheidung.

Angehörige einer kleinen christlichen Glaubensgemeinschaft sind vor einem Freiburger Gericht mit ihrem Vorstoß gescheitert, ihre Kinder vom schulischen Schwimmunterricht zu befreien. Die Klage habe keinen Erfolg gehabt, sagte eine Sprecherin des örtlichen Verwaltungsgerichts auf Anfrage.

Die Kläger hatten bei der Verhandlung religiöse Gründe geltend gemacht. "Ich würde schon beim Betreten des Schwimmbades eine Todsünde begehen", sagte die 36 Jahre alte Mutter. Sie wies auf strikte Kleidungsregeln der Palmarianischen Kirche hin, die im südspanischen Palmar de Troya ihren Mittelpunkt hat.

Gründe für die Entscheidung wird das Gericht erst mitteilen, wenn das Urteil schriftlich vorliegt. "Das wird mindestens noch zwei Wochen dauern", sagte die Sprecherin. Die Kläger - ein Ehepaar - haben dann eine Frist von einem Monat, um mögliche Rechtsmittel einzulegen. Falls sie den Weg gehen, würde der Fall zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gehen.

Splittergruppe hat eigenen "Papst"

Die Palmarianische Kirche wird in einigen Medien als Sekte bezeichnet. Einem Bericht des Portals "katholisch.de" zufolge handelt es sich um eine traditionalistische Splittergruppe, die einen eigenen "Papst" und "Vatikan" hat. Die Gruppe behaupte sich schon seit mehreren Jahrzehnten. In Palmar de Troya bei Sevilla entstand demnach eine große Kathedrale als sogenannter Papstsitz. Nach ergänzenden Angaben gibt es zwischen dieser Gruppe und der römisch-katholischen Kirche weder einen Dialog noch Kontakte.

In dem Fall ging es ursprünglich um drei Kinder des Ehepaars. Der Streit mit einer Grund- und Werkrealschule im Kreis Tuttlingen um den Schwimmunterricht begann bereits 2021, zuletzt klagten die Eltern gegen das Land Baden-Württemberg. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass zwei Kinder gar nicht mehr auf der Schule sind, diese Fälle hätten sich also de facto erledigt, wie das Gericht feststellte.

Die Mutter und ihr Mann schilderten vor Gericht, dass ihre Kinder am übrigen Schulunterricht teilnehmen, auch beim Sport. Außerhalb der Schule dürften die Kinder jedoch nur mit Gleichaltrigen umgehen, die den Vorschriften der Glaubensgemeinschaft entsprechen. Das bedeutet, Mädchen müssen etwa einen Rock sowie langärmelige und hochgeschlossene Kleidung tragen. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Kraft-Lange machte deutlich, dass es um einen schwierigen Fall geht: "Hier treffen Grundrechte aufeinander", sagte sie.

Quelle: ntv.de, mbr/dpa

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