Angriffe auf Ölraffinerie Staatsanwalt klagt Mitglieder der Letzten Generation an
21.05.2024, 17:44 Uhr Artikel anhören
Klimaprotestler der letzten Generation hatten Im Oktober 2022 im Potsdamer Museum Barberini das Gemälde "Les Meules" von Claude Monet mit Kartoffelbrei beworfen.
(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Auf das Konto der Letzten Generation gehen etliche Störaktionen. Gegen einzelne Mitglieder laufen bereits Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Nun klagt die Staatsanwaltschaft Neuruppin fünf Aktivisten wegen mehrerer Angriffe an.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Das teilte die Behörde mit. Es gehe um Angriffe gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburgs, gegen den Hauptstadtflughafen BER und das Barberini-Museum in Potsdam im Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023. Neben dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die vier Männer und eine Frau geht es auch um die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit: "Der Tatvorwurf betrifft die Beschuldigten als Mitglieder einer Teilgruppe der 'Letzten Generation', die sich in Differenzierung zur gesamten Gruppierung der 'Letzten Generation' zur Begehung von Straftaten einigen Gewichts bereit erklärt und sich an diesen beteiligt haben." Zwei Beschuldigten wird zudem rädelsführerschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Nach Störaktionen von Klimaschutz-Demonstranten waren Ermittler im Dezember 2022 mit Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegen Mitglieder der Gruppe vorgegangen.
In ähnlicher Weise ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München seit gut einem Jahr gegen fünf Klimaschutzaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen des Verdachts, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein, und gegen zwei weitere wegen Unterstützung. Auch die Staatsanwaltschaft Flensburg führt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durch.
Rädelsführern drohen zehn Jahre Haft
Bei einer Verurteilung wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung drohen Rädelsführern bis zu fünf, in manchen Fällen sogar bis zu zehn Jahre Haft. Dafür müsste unter anderem nachgewiesen werden, dass der Zweck oder die Tätigkeit der Letzten Generation auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.
Dazu gehört zum Beispiel auch Nötigung - einer der Hauptvorwürfe bei deren umstrittenen und inzwischen eingestellten Straßenblockaden. Eine weitere Bedingung wäre laut Strafgesetzbuch aber, dass Straftaten der Klimaaktivisten nicht nur "ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung" sind.
Quelle: ntv.de, gut/dpa