Panorama

"Mehrere Schüsse von hinten"Starb Lorenz A. durch ein Versehen oder Polizeigewalt?

19.04.2026, 08:42 Uhr IMG-7408Von Sarah Platz
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Der 21-jährige Lorenz starb durch Polizeischüsse von hinten. (Foto: Izabela Mittwollen/dpa)

Vor einem Jahr wird Lorenz A. bei einem Polizeieinsatz in Oldenburg erschossen. Bis heute gibt es kein Gerichtsverfahren. Neben mangelndem Tempo sorgt auch die Anklage für Fragezeichen: Die Ermittler gehen davon aus, dass der Schütze einem entscheidenden Irrtum unterlag.

Was am Osterwochenende 2025 als Partyabend wie jeder andere in der niedersächsischen Studentenstadt Oldenburg beginnt, sorgt auch noch ein Jahr später für Wut, Trauer und offene Fragen. Die Stimmung kippt in den frühen Morgenstunden des 20. Aprils. Der 21-jährige Lorenz A. wird an der Tür einer Diskothek abgewiesen, offenbar passte seine Kleidung nicht zum Dresscode des Clubs. A. reagiert den Berichten zufolge gereizt, wirft ein Glas und sprüht mit Pfefferspray um sich. Es kommt zu einem Polizeieinsatz, dann zur Eskalation. Am Ende ist der 21-jährige Deutsche, dessen Vater aus Togo stammt, tot.

Lorenz A. wurde von mehreren Kugeln aus einer Polizeiwaffe getroffen und erlag seinen Verletzungen wenig später im Krankenhaus. Doch auch ein Jahr später ist das Gerichtsverfahren um seinen Tod noch nicht eröffnet. Zwar erhob die Staatsanwaltschaft Oldenburg im vergangenen November Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen. Ob das Landgericht Oldenburg sie zulässt, ist allerdings noch immer offen. Grund dafür sei die Überlastung des Gerichts, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem NDR. Der Bedeutung des Prozesses um den Tod von Lorenz A. sei man sich jedoch durchaus bewusst.

Die große Verzögerung bei der juristischen Verfolgung des Falls sei für die Hinterbliebenen ein Schlag ins Gericht, berichtet Suraj Mailitafi von der Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz", die sich kurz nach dessen Tod gegründet hatte. Doch es ist nicht nur das mangelnde Tempo. "Als Initiative kritisieren wir die Anklage wegen fahrlässiger Tötung aufs Schärfste." Dem Polizisten, aus dessen Waffe die tödlichen Schüsse stammten, drohen bei einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit bis zu fünf Jahre Haft - oder eine Geldstrafe. Bei einer Anklage wegen Totschlags hätten ihm mindestens fünf Jahre Gefängnis gedroht.

Das "Messer-Rätsel"

Monatelang rekonstruierten die Beamten der Nachbarbehörde Delmenhorst, was in den Minuten zwischen dem Streit vor der Diskothek und den tödlichen Schüssen geschehen ist. Ihnen zufolge flüchtete A., nachdem er vor dem Club randaliert hatte. Dabei soll er von mehreren Personen verfolgt worden sein. Diese ließen jedoch nach einiger Zeit von ihm ab - angeblich, weil A. sie mit einem Messer bedroht hatte.

Auch die anrückenden Einsatzkräfte sollen über das Messer informiert worden sein. Es gelang den Beamten zunächst nicht, A. in der Innenstadt zu stoppen. Erst zwei Straßen weiter traf A. den Ermittlungen zufolge auf weitere Beamte. Er soll Reizgas in ihre Richtung gesprüht haben und schließlich "an ihnen vorbei" gelaufen sein. Um 2.40 Uhr - zehn Minuten nach der Auseinandersetzung vor der Diskothek - schoss ein 27-jähriger Beamter mindestens viermal auf A.

Folgt man den Ausführungen der Staatsanwaltschaft weiter, ist der Polizist davon ausgegangen, von Lorenz A. angegriffen zu werden. Entscheidend ist dabei ein Umstand, der zwischenzeitlich als "Messer-Rätsel" bekannt wurde: "Der Polizist glaubte, mit einem Messer angegriffen zu werden", so die Anklage.

Was dachte der Schütze?

Die Ermittlungen ergaben, dass A. tatsächlich ein Messer bei sich trug. Auch sollen die Beamten kurz vor dem Aufeinandertreffen mit A. vor der Waffe gewarnt worden sein. Dem Strafrechtler Thomas Feltes zufolge hätten die Beamten daraufhin sicherlich Abstand zu A. halten müssen. Einen Schusswaffeneinsatz rechtfertige die Information über das Messer jedoch nicht, sagte er der "Nordwest-Zeitung" im vergangenen Juni. "Das wäre nur der Fall, wenn es zu einem Angriff mit dem Messer kommt." Doch dazu kam es den Ermittlungen zufolge gerade nicht. Der Beamte habe "irrtümlich angenommen", sich in einer Notwehrlage zu befinden, heißt es von den Ermittlern.

Im Zentrum der Anklage steht damit die sogenannte Putativnotwehr. Ein juristisches Konstrukt, bei dem der Handelnde glaubt, angegriffen zu werden und sich verteidigen zu müssen. Der Scheinangriff kann die Tat nicht rechtfertigen, immerhin gibt es in Wirklichkeit keinen Angriff. Allerdings geht der Täter eben fälschlicherweise davon aus - wodurch ihm das Unrecht seiner Tat nicht bewusst ist. Die Justiz geht in diesen Fällen oft vor, wie es die Staatsanwaltschaft Oldenburg auch für den Beamten dargelegt hat: Der Vorsatz entfällt, die Bestrafung erfolgt meist nur wegen Fahrlässigkeit.

Der beschuldigte Polizist hätte erkennen können und müssen, dass A. sich lediglich der Festnahme entziehen und habe fliehen wollen, sagt die Anklage. Die falsche Einschätzung der Lage begründe die Annahme der fahrlässigen Tötung. Allerdings, so die Behörde weiter, scheide ein vorsätzliches Tötungsdelikt mit einer erheblich höheren Strafdrohung wegen des Irrtums aus.

Mammutaufgabe für das Gericht

Mailitafi hält einen Irrtum hingegen für wenig glaubhaft. "Es gab weder Warnschüsse noch eine Androhung des Schusswaffengebrauchs." Vor allem aber betont er die mutmaßlich abgewandte Position von Lorenz A. zu den Beamten. Denn: Die Obduktion des Getöteten ergab, dass die Kugeln A. von hinten in den Oberkörper, die Hüfte und den Kopf trafen. Dem "Spiegel" zufolge fielen sie aus nächster Nähe, aus nicht einmal vier Metern Entfernung. Ein Schuss soll A. zudem am Oberschenkel gestreift haben. Mailitafi sagt: "Für uns ist klar: Mehrere Schüsse von hinten sind kein Versehen, sondern Ausdruck tödlicher Polizeigewalt."

Wenn das Gericht ein Verfahren gegen den Schützen eröffnet, steht die Kammer vor einer Mammutaufgabe: Herauszufinden, ob der Beamte tatsächlich glaubte, A. bedrohe sie mit einem Messer, gleicht einem Blick in den Kopf des Beschuldigten. "Der Justiz bleibt wenig anderes übrig, als sich zu überlegen: Glaube ich dem Angeklagten oder glaube ich ihm nicht?", erklärte der Strafrechtler Tobias Singelnstein der dpa.

Die Richter sind nicht verpflichtet, der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu folgen. Allerdings liegt es nahe, dass sie ähnliche objektive Umstände berücksichtigen. So betonte der Landespolizeipräsident Axel Brockmann im Innenausschuss des Landtags, man dürfe nicht vergessen, dass die Beamten in einer "Hochstresssituation" gehandelt haben.

Kritik an der Ermittlungsarbeit

Da die Bodycams der Beamten an jenem frühen Ostermorgen ausgeschaltet waren, wird das Gericht vor allem auf Aussagen angewiesen sein. "Das ist in so einer Konstellation keine leichte Sache", meint Singelnstein. "Häufig stehen Aussage gegen Aussage." Allerdings komme Polizeibeamten vor Gericht grundsätzlich eine hohe Glaubwürdigkeit zu. Ins Gewicht fallen könnte das in diesem Fall, da der Streifenpartner des beschuldigten Polizisten die Annahme einer vermeintlichen Bedrohung bereits gestützt haben soll. Ihm zufolge soll Lorenz A. - trotz der Aufforderung, stehenzubleiben - auf die beiden Einsatzkräfte zugelaufen sein und dabei in seiner Jackentasche gewühlt haben.

Mit Blick auf die Beweisaufnahme kritisiert die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" die Ermittlungen als "weder neutral noch umfassend". Mailitafi betont vor allem, dass Beamte der Nachbarbehörde Delmenhorst die Ermittlungen übernahmen, "also genau jener Dienststelle, in deren Gewahrsam bereits 2021 Qosay Khalaf verstarb, während damals die Oldenburger Polizei ermittelte." Unabhängige Ermittlungen würden durch dieses "Rotationsprinzip" verhindert. Zudem habe es bei den Ermittlungen an Transparenz gefehlt: Neben den ausgeschalteten Bodycams - was im Ermessen der Beamten liegt - seien Zeugen geleugnet und "ein falsches Narrativ eines Messerangriffs verbreitet" worden, "um Lorenz A. nach seinem Tod zu kriminalisieren".

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens sieht hingegen keine Fehler bei der Ermittlungsarbeit. Die Aufarbeitung durch Polizei und Staatsanwaltschaft sei konsequent, sorgfältig und rechtsstaatlich erfolgt, sagte sie der dpa. "Ergänzende Nachermittlungen zeigen, dass Hinweisen und offenen Fragen konsequent nachgegangen wird." Die Anklageerhebung belege, dass der Rechtsstaat funktioniere und polizeiliches Handeln überprüft werde. Zudem wolle das Innenministerium prüfen, welche Lehren aus dem Fall für Ausbildung, Einsatztraining und Einsatznachbereitung der Polizei zu ziehen seien. Abschließende Konsequenzen will das Ministerium aber erst nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ziehen.

"Fordern einen strukturellen Wandel"

Der Initiative Gerechtigkeit für Lorenz geht das nicht weit genug. Mailitafi macht deutlich, dass die Bedeutung des Falls Lorenz A. weit über die Grenzen von Oldenburg hinausgeht. So wurden laut einer Statistik der Fachzeitschrift "Bürgerrechte & Polizei" seit der Wiedervereinigung mindestens 379 Menschen durch Schüsse der Polizei getötet, allein im vergangenen Jahr waren es mindestens 16. "Wir fordern einen strukturellen Wandel", sagt Mailitafi. Dazu gehören unabhängige Ermittlungsstellen auf Bundes- und Landesebene, eine verbindliche Bodycam-Pflicht spätestens beim Ziehen der Dienstwaffe und rassismuskritische Inhalte bei der Polizeiausbildung.

Dafür zieht die Initiative am Sonntag erneut auf die Straßen von Oldenburg. An dem Todestag von Lorenz A. wollen die Teilnehmer an den damals 21-Jährigen erinnern und für eine gerechte Aufarbeitung des Falls demonstrieren. Konkret bedeute das, so Mailitafi, "unmissverständlich eine Anklage wegen Totschlags".

Quelle: ntv.de

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