Mord nach MaskenstreitTankstellen-Schütze radikalisierte sich seit 2015

Im Streit um die Maskenpflicht erschießt ein Mann in Idar-Oberstein einen Tankstellenmitarbeiter. Laut einem Psychologen begann die politische Radikalisierung des Angeklagten vor vielen Jahren, zuletzt habe er sich in die Corona-Maßnahmen hineingesteigert. Laut Gutachten ist er voll schuldfähig.
Der mutmaßliche Tankstellen-Mörder von Idar-Oberstein hat sich nach Aussage eines Gefängnispsychologen seit dem Jahr 2015 politisch radikalisiert. Während der Untersuchungshaft habe der 50 Jahre alte Angeklagte in über 60 Sitzungen über sich, seinen psychischen Zustand, die Tat sowie über allgemeine Themen gesprochen, sagte der als Zeuge geladene Psychologe vor dem Landgericht in Bad Kreuznach.
Während es anfangs vor allem um Flüchtlingspolitik gegangen sei, habe sich die Radikalisierung des Deutschen seit dem Frühjahr 2020 weiter verschärft. Ein Grund dafür sei der Suizid seines Vaters im März 2020 gewesen, der zuvor die Mutter des Angeklagten angeschossen hatte. Ab diesem Zeitpunkt habe er sich in das Thema der Corona-Maßnahmen reingesteigert, sagte der Psychologe, der zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden worden war.
In den Gesprächen habe der Angeklagte auch Reue für die ihm zur Last gelegte Tat gezeigt. Die Motive dafür seien ihm bis heute nicht ganz klar. Im Januar habe der Angeklagte im Gefängnis einen Suizidversuch begangen, berichtete der Psychologe.
Tat gestanden
Der Angeklagte wird beschuldigt, Mitte September 2021 einen 20 Jahre alten Tankstellen-Mitarbeiter erschossen zu haben, weil dieser den Kunden wiederholt auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. In einem früheren Prozesstermin hatte der Angeklagte die Tat gestanden und umfassend ausgesagt.
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Angeklagte zur Tatzeit ohne Einschränkungen schuldfähig. Nach der vor dem Gericht vorgestellten Untersuchung ergaben sich keine psychiatrischen oder neurologischen Auffälligkeiten, die auf eine schwere Einschränkung hinweisen. Bei dem 50-Jährigen gebe es darüber hinaus keine Hinweise auf eine krankhafte seelische Störung, verminderte Intelligenz oder andere Beeinträchtigungen, welche die Schuldfähigkeit vermindern könnten, sagte der Gutachter aus.
Laut einem Rechtsmediziner war der Angeklagte zur Tatzeit stark betrunken und soll zwischen 1,73 und 1,93 Promille intus gehabt haben. Je nach Berechnung habe der geschätzte Blutalkoholwert auch darüber liegen können, so der Sachverständige.