Trotz Klage von deutscher FirmaUS-Amerikaner mit Giftcocktail hingerichtet

Der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi kann die Hinrichtung eines Straftäters nicht verhindern. Dem 60-Jährigen werden vier verschiedene Substanzen injiziert, darunter auch das umstrittene Schmerzmittel Fentanyl.
Im Bundesstaat Nebraska ist erstmals in den USA ein Häftling mit einem Giftcocktail hingerichtet worden, der auch das Schmerzmittel Fentanyl enthält. Es war die erste Vollstreckung eines Todesurteils in dem Bundesstaat seit 1997. Die Todesspritze mit einem Cocktail aus insgesamt vier Substanzen hat nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft in Omaha der 60 Jahre alte Carey Dean Moore erhalten. Er war 1980 wegen des Mordes an zwei Taxifahrern verurteilt worden und saß 38 Jahre lang in Haft. Er selbst ging nicht gegen seine Hinrichtung vor.
Das Opioid Fentanyl ist in den USA berüchtigt, weil es als Schmerzmittel zur Sucht führen kann. Die Abhängigkeit von verschreibungspflichtigen Opioiden ist ein riesiges gesellschaftliches Problem. Allein auf den Missbrauch von Fentanyl werden Tausende Drogentote zurückgeführt. Nach Angaben des US-Informationszentrums zur Todesstrafe war es die 16. Hinrichtung in den Vereinigten Staaten seit Jahresbeginn. Alle Todesurteile wurden mit der Giftspritze vollstreckt. In Nebraska kamen neben Fentanylcitrat das Beruhigungsmittel Diazepam, das Mittel Cisatracurium zur Muskelentspannung sowie Kaliumchlorid, das den Herzschlag beendet, zum Einsatz.
Zuvor war der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi vor einem US-Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Hinrichtung des Straftäters stoppen zu lassen. Der Konzern hatte vor dem Gericht in Nebraska argumentiert, er könne nicht zulassen, dass bei der Hinrichtung per Giftspritze zwei seiner Präparate zum Einsatz kommen. Woher die Mittel kommen, wollten die Behörden allerdings nicht verraten. Fresenius Kabi gab an, seine Produkte grundsätzlich nicht an staatliche Einrichtungen zu verkaufen, die sie für Hinrichtungen nutzen wollen. Das Unternehmen fürchtet bei der Verwendung seiner Substanzen eine "erhebliche Rufschädigung" und begründete dies mit der in Europa vorherrschenden ablehnenden Haltung zur Todesstrafe.
Keine Substanzen für Hinrichtungen
Richter Richard Kopf wies den Antrag auf Verfügung gegen die Nutzung der Mittel ab: Die Klage des Konzerns sei zu spekulativ, da die Behörden nicht mitgeteilt hätten, wer die Präparate in der Giftspritze hergestellt habe. Der Richter verwies darauf, dass ein weiterer Aufschub der Hinrichtung deren Vollzug allgemein in Frage stellen würde: Zwei der Mittel näherten sich rapide ihrem Verfallsdatum, und es gebe keine "realistische Alternativen".
US-Bundesstaaten, welche die Todesstrafe vollstrecken, haben es zunehmend schwer, an die Mittel für ihre Giftspritzen zu kommen. Immer mehr Pharmakonzerne lehnen einen Verkauf ihrer Substanzen für diesen Zweck ab. Fresenius Kabi verdächtigt die Behörden in Nebraska, sich die Präparate illegal besorgt und damit die Richtlinien der Firma umgangen zu haben. Nebraskas Vertreter beteuerten, die Mittel legal erworben zu haben, sie machten aber keine näheren Angaben dazu.