Panorama

Von der Leichenhalle ins Gericht Vergleich: Präparatorin muss Video löschen

Nach dem ersten Video hatte sie noch ein zweites gedreht.

Nach dem ersten Video hatte sie noch ein zweites gedreht.

(Foto: Youtube)

Eine Mitarbeiterin der Uniklinik München sorgt mit einem Video, in dem sie ihre Zuschauer durch die Leichenhalle führt und die Corona-Politik kritisiert, für Aufsehen. Nun trafen sie und ihr Arbeitgeber sich vor Gericht. Dabei kam die Richterin einem Bericht zufolge auch auf den gezeigten "Vogel" zu sprechen.

Nach ihrem auf Instagram geteilten Video, in dem sie sich über Corona-Maßnahmen empörte, muss eine Mitarbeiterin der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München einem Bericht zufolge das Video wieder löschen. "Solch ein Video darf nicht im Bereich der LMU gedreht werden", zitiert die "Bild"-Zeitung eine Richterin des Arbeitsgerichts in München. Die Klinik-Leitung hatte per Eilantrag die Löschung gefordert. Im Übrigen betonte die Richterin demnach, dass die Präparatorin durchaus ihre Meinung in der Öffentlichkeit sagen dürfe.

Im betreffenden Video hatte die Mitarbeiterin in der Leichenhalle ihrem Ärger über die Corona-Politik Luft gemacht. Sie kritisierte, dass ungeimpfte medizinische Mitarbeiter jetzt selbst für einen PCR-Test zahlen müssten und gab an, dass nur 3 der 22 Toten in den Leichenschränken, auf die sie Kamera hält, an Corona gestorben seien. "Wir haben den Notstand in Deutschland nicht wegen Corona, sondern wegen dem Fachkräftemangel", sagte sie beispielsweise.

Nachdem es dafür große Aufmerksamkeit gegeben hatte, postete die Frau ein neues Video. In diesem sagt sie: "Das ist alles ein bisschen aus dem Ruder gelaufen, nicht so wie ich wollte." Zudem distanzierte sie sich deutlich von der "Querdenker"-Szene, die sie neben anderen für das Video gefeiert hatte, und erklärte, dass Corona gefährlich sei und schwere Langzeitschäden bis hin zum Tod verursachen könne. Bei ihrer kritischen Haltung der Corona-Politik gegenüber blieb sie aber.

Mit der Löschung des Videos ist die Präparatorin dem Bericht zufolge einverstanden - es kam also zum Vergleich. Ihr Anwalt sagte demnach: "Meine Mandantin wird es schnell und so gut wie möglich löschen." Nach einer kritischen Anmerkung der Richterin zu einem im Video gezeigten "Vogel" habe die Präparatorin ihre Fingerbewegung zum Kopf als Zeichen, dass man mal nachdenken solle, charakterisiert.

Bei dem einen Auftritt vor dem Arbeitsgericht wird es für die Präparatorin wohl nicht bleiben. Die Universität hat der jungen Frau nämlich Hausverbot erteilt und sie vom Dienst freigestellt. "Eine fristlose Kündigung wird darüber hinaus auf den Weg gebracht", hatte es in der Mitteilung geheißen. Laut "Bild"-Zeitung will die Präparatorin dagegen gerichtlich vorgehen, was dann wohl ab Anfang kommenden Jahres geschehen wird.

Quelle: ntv.de, mpe

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