Zwischenzeitlich entlassen Verurteilter Mädchenmörder wieder inhaftiert
14.11.2022, 14:18 Uhr
Im Oktober hob das Oberlandesgericht Zweibrücken den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft saß.
(Foto: picture alliance / SVEN SIMON)
Im März 2020 wird eine 17-Jährige in Ludwigshafen vergewaltigt und ermordet. Weil das Strafverfahren zu lange dauert, wird der Täter nach zweieinhalb Jahren aus der U-Haft entlassen. Nun ist er wieder im Gefängnis. Ermittlungen hätten "konkrete neue Tatsachen ergeben", heißt es seitens der Justiz.
Ein 19 Jahre alter Mann, der wegen Mordes und Vergewaltigung noch nicht rechtskräftig verurteilt und aus der Untersuchungshaft in Rheinland-Pfalz entlassen worden war, ist wieder im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal habe beim örtlichen Landgericht einen neuen Haftbefehl gegen den Mann erwirkt, teilte die Justiz in der pfälzischen Stadt mit. Ermittlungen hätten demnach "konkrete neue Tatsachen" ergeben, die eine Wiederholungsgefahr im Hinblick auf ein weiteres Opfer begründet hätten, hieß es.
Der Mann sei in eine Jugendstrafanstalt gebracht worden. Der 19-Jährige war am 2. August in Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zufolge hatte er im März 2020 ein 17-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken eingelegt.
Am 6. Oktober 2022 hob das OLG den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der seit dem 13. März 2020 - mehr als zweieinhalb Jahre - in U-Haft saß. Begründung: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren, die Verzögerungen habe nicht er verschuldet. Die Freilassung eines noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörders aus der U-Haft hatte in der Öffentlichkeit Aufregung verursacht.
Quelle: ntv.de, lar/dpa