Widerspruchslösung im BundestagWarum ein Tattoo keine Zustimmung zur Organspende ist
Von Solveig Bach
Täglich sterben Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan - während Tausende nicht entscheiden. Das soll die Widerspruchslösung ändern. Doch die wird hochemotional debattiert. Auch weil viele Fragen haben.
Wie ist die derzeitige Rechtslage bei Organspenden in Deutschland?
Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Fehlt diese Zustimmung, müssen die nächsten Angehörigen zustimmen, auf der Grundlage dessen, was der oder die Verstorbene gewollt hätte. Rechtsgrundlage ist vor allem das Transplantationsgesetz (TPG), das zuletzt 2020 durch ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft und durch das neue Organspende-Register sowie Reformen der Lebendorganspende ergänzt wurde.
Wie kann man einer Organspende zustimmen?
Die Zustimmung muss zu Lebzeiten erfolgen. Möglich ist das durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Wenn mehrere Erklärungen existieren, gilt die zeitlich neueste, deshalb soll die Erklärung möglichst datiert werden.
Gilt ein entsprechendes Tattoo als Einwilligung?
Nein. In Deutschland gilt ein Tattoo rechtlich nicht als wirksame Einwilligung zur Organspende. Ärztinnen und Ärzte dürfen ein Tattoo allein nicht als bindende Einwilligung zur Organentnahme werten. Es kann allenfalls als Hinweis auf den mutmaßlichen Willen dienen, wenn Angehörige entscheiden müssen. Auch die Kampagne "Opt.Ink" des Vereins Junge Helden e. V., der sich seit 2003 für Aufklärung und Sensibilisierung rund um das Thema Organspende einsetzt, verweist darauf, dass das Tattoo allein nicht ausreicht. Das von der Kampagne entworfene Motiv zeigt einen Halbkreis, der mit einem weiteren Halbkreis zu einem Ganzen ergänzt wird.
Warum sollen die bisherigen Regelungen geändert werden?
Deutschland hat einen chronischen Mangel an Spenderorganen. Aktuell stehen in Deutschland mehr als 8000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Gleichzeitig werden aber jeweils nur weniger als 1000 Menschen hierzulande nach ihrem Tod zu Organspendern. Viele Schwerkranke warten daher jahrelang - oder sterben, ehe sie ein Spenderorgan bekommen. Im Schnitt sterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste.
Welche Befürchtungen halten Menschen davon ab, ihre Organe zu spenden?
Menschen verzichten vor allem aus Angst und Unsicherheit auf eine Organspende - etwa vor einem "zu frühen" Tod, schlechter Behandlung im Notfall, religiösen oder moralischen Zweifeln und wegen Misstrauen gegenüber dem System. Viele haben Schwierigkeiten, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und verdrängen oder vertagen die Entscheidung, statt sie aktiv zu treffen. Manche glauben auch, zu alt, zu krank oder grundsätzlich "nicht geeignet" zu sein und sich deshalb gar nicht entscheiden zu dürfen oder zu sollen.
Gibt es denn medizinische Gründe, die gegen eine Organspende sprechen?
Ja, es gibt einige klare medizinische Kontraindikationen, bei denen jemand nicht als Organspender infrage kommt. Dazu gehören bestimmte Infektionskrankheiten mit hohem Übertragungs- und Gefährdungspotenzial, beispielsweise HIV, Tollwut, aktive Tuberkulose, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, schwere Blutvergiftung mit multiresistenten Keimen oder bestimmte schwere Hirnhautentzündungen, außerdem akute bösartige Tumorerkrankungen, weil Tumorzellen mit dem Organ übertragen werden könnten. In solchen Fällen wird die betroffene Person in der Regel von vornherein nicht als Spenderin bzw. Spender akzeptiert. Ausnahmen sind meist lokal begrenzte Hauttumoren und manche Gehirntumoren. Viele andere Vorerkrankungen sind kein automatischer Hinderungsgrund, können aber dazu führen, dass bestimmte Organe verworfen werden. Im Verhältnis sind das eher wenige Einschränkungen und vieles wird im Einzelfall geprüft.
Wie sieht die nun geplante Neuregelung aus?
Das nun vorgelegte Modell sieht eine Umkehr der bisherigen Regelung vor: Künftig soll grundsätzlich jeder geschäftsfähige Erwachsene als Organspender infrage kommen. Wer das nicht will, muss seinen Widerspruch dokumentieren - etwa im neuen Organspenderegister. Deswegen bezeichnen die Initiatoren das Modell als Widerspruchsregelung. Der Kreis der potenziellen Spender würde damit deutlich vergrößert. Die Initiatoren verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Menschen zu einer Organspende bereit wären. Den Schritt, sich als spendenbereit registrieren zu lassen, gehen viele aber nicht. Diese Hürde würde damit entfallen.
Welche Kritikpunkte gibt es am Vorschlag der Widerspruchslösung?
Kritiker sehen in der Widerspruchslösung einen Eingriff in das Recht, über den eigenen Körper selbst zu bestimmen - auch über den Tod hinaus. Sie bemängeln, dass das Unterlassen eines Widerspruchs als Zustimmung gewertet wird und damit der Grundsatz der informierten, bewussten Einwilligung unterlaufen wird. Menschen beschäftigten sich aus Unsicherheit, Verdrängung oder schlichter Überforderung nicht aktiv mit Organspende. Diese Passivität werde aber rechtlich wie eine Zustimmung behandelt. Es sei problematisch, dass der Staat bewusst mit der Passivität der Bürger rechne, um mehr Spender zu "gewinnen". Es gibt außerdem Zweifel, ob die Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden tatsächlich signifikant erhöhen würde. Zwar erhöhe sich die Zahl der potenziellen Spender, nicht aber automatisch die tatsächlichen Entnahmen, weil auch Klinikstrukturen, Meldeverfahren und die Personalausstattung verbessert werden müssten.
Wie schnell kommt es zur Abstimmung über die Widerspruchslösung?
Erst in einigen Monaten soll der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen - voraussichtlich ohne Fraktionszwang, wie das bei medizinethischen Themen oft der Fall ist. In Kraft treten soll die Neuregelung - nach einer längeren Übergangsfrist - Anfang 2030.