Ahnenforschung und FahndungsbilderWas KI aus Tatort-DNA alles ablesen kann

Künstliche Intelligenz kann aus genetischen Informationen 3D-Bilder erstellen. Stammt die DNA vom Tatort, ließen sich daraus Fahndungsbilder machen. Doch erlaubt ist dieses Verfahren in Deutschland nicht.
Jahrelang versetzte der "Golden State Killer" den US-Bundesstaat Kalifornien mit einer Mord- und Vergewaltigungsserie unentdeckt in Angst und Schrecken. Es dauerte einige Jahrzehnte, bis ihm Ermittler mit einer ungewöhnlichen Methode auf die Schliche kamen.
Zentral waren dabei DNA-Spuren, die der Täter namens Joseph James DeAngelo an vielen der Tatorte hinterließ, an denen er seine Opfer fesselte, vergewaltigte und tötete. Die Ermittler wurden bei ihrer langen Suche schließlich auf Plattformen für Ahnenforschung fündig, die genetische Informationen eines Verwandten enthielten. Im April 2018 wurde DeAngelo in einem Vorort von Sacramento festgenommen, wo der Ex-Polizist unauffällig bei einer seiner drei Töchter gelebt hatte.
In den USA ein Erfolg - in Deutschland undenkbar
Der forensische Molekulargenetiker Cornelius Courts von der Universität Köln erklärt: "Das ist sehr problematisch, ethisch und datenschutzrechtlich, weil man dafür, in dem Fall ja die Ermittlungsbehörde, auf öffentlich zugängliche, mit Privatdaten gefüllte Datenbanken zurückgreifen muss."
Im Fall des "Golden State Killers" hätten die Ermittler dies in Kauf genommen und spektakulären Erfolg gehabt. "Aber natürlich ist gar nicht klar, ob die Leute zugestimmt haben, implizit oder explizit, dass auch so was für kriminalistische Ermittlungen verwendet werden kann. Die sind da ja drin, weil die Verwandte finden wollen", sagt Courts.
Inzwischen sei bei Unternehmen mit solchen Datenbanken nachgebessert worden, entweder indem die Nutzung ausgeschlossen oder explizit damit geworben werde, dass man auch bei der Bekämpfung von Verbrechen helfen könne. Trotzdem sei ein solches Vorgehen in Deutschland unvorstellbar.
Es stellen sich viele ethische Fragen
Aber was ist heute möglich in Deutschland? Schon lange spielen DNA-Spuren in der Kriminalistik eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung von Verbrechen. Erst kürzlich halfen sie, den spektakulären Kunstraub im Pariser Louvre aufzuklären. Doch durch neue Technologien und auch Künstliche Intelligenz werden Dinge möglich, die großes Potenzial haben - aber auch schwierige ethische oder datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen.
Gemäß der Strafprozessordnung dürften anhand der DNA unter anderem Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe und das biologische Alter analysiert werden, erklärt die Leiterin der forensischen Genetik am Universitätsklinikum Essen, Micaela Poetsch. "Darüber hinaus gibt es diverse Forschungsansätze, die sich zum Beispiel mit der Gesichtsform, der Ohrenform, der Nasenform oder dem Vorhandensein von Sommersprossen beschäftigen. Hier fehlen aber überwiegend noch umfangreiche Validierungen."
Darf man aus DNA auf die Herkunft schließen?
In Deutschland drehte sich die Debatte zuletzt vor allem um die sogenannte biogeografische Analyse, anhand der man aus der DNA mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf den Herkunftskontinent eines Menschen schließen kann. Bayern und Baden-Württemberg wollten bei der Aufklärung schwerer Straftaten und Sexualverbrechen solche DNA-Analysen zulassen und brachten einen entsprechenden Antrag bei der Justizministerkonferenz im vergangenen Jahr ein. Es fand sich jedoch keine Mehrheit dafür.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürchtet eine zunehmende Diskriminierung durch solche Analysen. Es bestehe die Gefahr, dass "größere Gruppen an den Pranger gestellt" würden, hieß es in einer Stellungnahme im vergangenen Sommer.
Experten für forensische Genetik weisen diese von Kritikern oft geäußerten Befürchtungen zurück. "Das hat nie Sinn ergeben, denn die Methode ist neutral", meint der Kölner Genetiker Courts. Das Einzige, was passieren könne, sei, dass jemand von der Polizei um eine DNA-Probe gebeten werde, da er ins Profil passe. Gebe er diese ab, werde sie mit dem DNA-Profil am Tatort verglichen. "Stimmt das nicht überein, ist die Person sofort von allem befreit und sieht die Polizei nie wieder", betont Courts. "Für eine falsche Zeugenaussage kann man aber sehr gut verurteilt werden. Das wissen wir aus der Prozessgeschichte sehr, sehr gut."
Unter Fachleuten herrsche Konsens darüber, dass es ein Fehler sei, "dass dieses sehr wichtige Merkmal, das auch die anderen Merkmale kontextualisieren kann, nicht erhoben werden darf in Deutschland" - insbesondere weil Nachbarländer wie die Schweiz, Österreich, Frankreich und die Niederlande es erlaubten.
Auch in Europa erlauben andere Länder mehr
Iris Schulz leitet die forensische Genetik an der Universität Basel - und arbeitet mit der Schweiz in einem Land, in dem biogeografische Herkunftsanalysen erlaubt sind. Vorbehalte, diese können Diskriminierung Tor und Tür öffnen, hält Schulz für einseitig. "In meinen Augen kann es in beide Richtungen helfen - sowohl zur Entlastung als auch zur Belastung von Verdächtigen", erklärt sie.
In Deutschland bleibt es nun trotzdem zunächst dabei, dass diese Analysen rechtlich nicht möglich sind. In China zeigen Forschende derweil, was mithilfe von Künstlicher Intelligenz heute prinzipiell aus DNA-Spuren gelesen werden kann.
China zeigt, was möglich ist
Ein Modell namens Difface hat auf Basis von DNA-Sequenzen erstaunlich klare 3D-Bilder von Gesichtern entwickelt. In der Kriminalistik könnte ein solches Verfahren etwa sehr hilfreich sein, um aus DNA-Spuren Fahndungsbilder zu erstellen. Für das Verfahren, über das die Forscher aus Shanghai und Hangzhou kürzlich im Fachblatt "Advanced Science" berichteten, wurde das Modell mit entsprechenden Bildern und genetischen Daten aus einer chinesischen Datenbank trainiert. Es sei ausschließlich aus DNA-Daten damit möglich, das Aussehen einer Person in verschiedenen Altersstufen zu projizieren, schreibt die Gruppe.
Courts bezeichnet dies als "spektakulär" - denn was ein Gesicht wiedererkennbar mache, sei schwer überhaupt zu definieren. In der Studie seien sehr viele Gesichter gescannt, mit KI untersucht und dann Muster gesucht worden. "Die haben damit im Prinzip andere Forschungsansätze links überholt - wenn es denn wirklich so funktioniert, das muss man ja noch sehen. Denn natürlich wird schon länger an der Möglichkeit, Gesichtsmerkmale oder Gesichtsarchitektur aus genetischen Merkmalen vorherzusagen, gearbeitet."
Zwischen Chancen und Risiken
Ob KI in der Kriminalistik zum Einsatz kommt, erfordert schwierige Abwägungen. "Auf KI zu verzichten, ist auch im forensischen Alltag wahrscheinlich keine Option", erklärt die Schweizer Expertin Iris Schulz. Man müsse jedoch den vermutlich großen Nutzen sorgfältig gegen mögliche Risiken abwägen. "Die KI kennt keine Pausen und kein Wochenende. Es gibt daher das Potenzial, Prozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten." Man müsse sich aber bewusst sein, dass KI Fehler machen könne. Gerade Richtigkeit sowie Datensicherheit seien im forensischen Kontext unerlässlich. KI könne als Unterstützung, nicht aber als letztverantwortliche Entscheidungsträgerin dienen.
Auch der Forensiker Courts betont: "Es kommt immer darauf an, an welcher Stelle des Prozesses die KI steht." Zunächst einmal sei das forensische Feld relativ konservativ. "Das ist auch gut und richtig so, weil die Methoden, die wir nutzen, extrem valide und nachprüfbar sein müssen. Blackboxes mag man eher nicht. Alles, was man hier macht, muss unglaublich belastbar sein, wenn es Grundlage für Gerichtsurteile wird, die dann lebensentscheidend sein können für die Leute, die davon betroffen sind." In der Strafprozessordnung stehe etwa, dass DNA-Analysen von Sachverständigen gemacht werden müssen - und bislang gelte KI nicht als Sachverständige.