Panorama

Würgeattacke nach StreitZehn Jahre Haft für Tötung der Ehefrau in "Liebeszelle"

17.02.2026, 19:23 Uhr
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Der 38-Jährige hat seine Frau nach Ansicht des Gerichts zu Tode gewürgt. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Freilassung ihres Mannes war keineswegs so nah, wie er angab. Darüber kommt es zwischen einem Ehepaar beim Besuch im Gefängnis nach Ansicht des Gerichts zum Streit. Wenig später ist sie tot. Auch wenn der genaue Ablauf nicht aufgeklärt werden konnte, verhängt das Gericht eine lange Haftstrafe.

Wegen der Tötung seiner Ehefrau beim Besuch in einer sogenannten Liebeszelle einer Haftanstalt in Sachsen-Anhalt ist ein Mann zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Stendal sprach den in der JVA Burg inhaftierten Mann des Totschlags schuldig und verhängte gegen ihn eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Der 38-Jährige hatte von einem Unfall bei einvernehmlichem, gewaltbetontem Sex gesprochen - dies sah das Gericht durch die Beweisaufnahme als widerlegt an.

Das Gericht sah es demnach vielmehr als erwiesen an, dass der Gefängnisinsasse im vergangenen Jahr seine 35-jährige Ehefrau in einem sogenannten Langzeitbesuchraum der Justizvollzugsanstalt Burg derart stark würgte, dass sie das Bewusstsein verlor. Trotz Reanimationsversuchen konnte zwei Stunden später nur ihr Tod festgestellt werden.

Die Darstellung eines Unfalls stufte das Gericht einem Sprecher zufolge aus verschiedenen Gründen als nicht zutreffend ein. Das Motiv für die Gewalttat sei aber offen geblieben. Eine Vermutung sei, dass die Eheleute in Streit gerieten, weil der Mann seine Frau über das vermeintlich nahende Haftende belogen hatte. Die Frau hatte demnach in Erwartung der Entlassung erhebliche Vorbereitungen getroffen, unter anderem einen Therapieplatz besorgt. Tatsächlich wäre der mehrfach vorbestrafte, zuletzt wegen Betrugs verurteilte Mann aber erst diesen April freigekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Häftling hatte nach Angaben des Anwalts der Familie erklärt, bei dem Besuch unter Drogen gestanden zu haben. Es sei demnach ein Unfall beim Sex gewesen. Er habe die Frau beim Akt zur Luststeigerung gewürgt und durch die Einnahme von "chemischen Cannabinoiden" die Kontrolle verloren. Die Ausführungen des Mannes fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Eine Justizvollzugsbeamtin hatte zu Prozessbeginn ebenfalls geschildert, dass während der Besuchszeit über die in der Langzeitbesuchszelle installierte Rufanlage ein Anruf im Dienstzimmer eingegangen sei und ausschließlich "Sexgestöhne" einer Frau zu hören gewesen sei. Auf ihre Nachfrage hin habe niemand in der Zelle etwas gesagt, so die Zeugin. Später - am Ende der Besuchszeit - habe eine Kollegin die tote Frau in dem Raum gefunden und um Hilfe gerufen, sagte die Zeugin. Bis zum Eintreffen des medizinischen Personals waren demnach Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen worden. Vor dem Besuch habe die Ehefrau des Häftlings normal auf sie gewirkt, betonte die Justizvollzugsbeamtin. "Sie hat sich definitiv auf den Besuch gefreut."

Wie die Tat im größten und modernsten Gefängnis in Sachsen-Anhalt letztlich ablief, blieb auch für Prozessbeteiligte nicht zweifelsfrei geklärt. "Wir wissen es nicht", sagte der Anwalt der Nebenklage. Die Familie hatte während des Prozesses die Beziehung lobend hervorgehoben. Sie sei meist harmonisch verlaufen, erklärte der Anwalt der Familie. Die beiden hätten 2021 in der JVA in Burg geheiratet, damit sie als Ehefrau umfassendere Besuchsrechte bekam. Der Anwalt schob jedoch nach, dass Familienmitglieder ihn auch als manipulativ bezeichneten. "Er war keineswegs dumm."

Nach der Straftat waren Langzeitbesuche in der JVA Burg zunächst ausgesetzt, seit Oktober sind sie wieder möglich. In der "Liebeszelle", ausgestattet mit Sofa, Kochnische und Dusche, können Häftlinge für mehrere Stunden unbeaufsichtigt Zeit mit ihrer Partnerin oder mit Familienangehörigen verbringen. Vor solchen Treffen gibt es Kontrollen, der Raum selbst wird aber nicht ständig überwacht.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa

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