Umsetzung ab dem kommenden JahrARD legt Plan vor: Diese Sender soll es bald nicht mehr geben

Lange Zeit wird um die Reform der Öffentlich-Rechtlichen mit ihren unzähligen Sendern gestritten. Jetzt zeigt die ARD einen ersten Entwurf ihrer Streichliste. Auch weitere Maßnahmen stellt der Senderverbund vor. Eine politische Sorge treibt ARD-Vorsitzenden jedoch um.
Die ARD hat im Zusammenhang mit dem zum 1. Dezember in Kraft tretenden Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erste Veränderungen auf den Weg gebracht. Es seien bisher knapp 40 Aufträge abgeleitet worden, die nun umgesetzt werden sollen, erklärte der Senderverbund in Frankfurt am Main. Änderungen würden die Nutzer vor allem in den Bereichen Hörfunkprogramme, Spartenkanäle, Onlineangebote und Gesellschaftsdialog merken.
Die ARD bestätigte dabei, welche terrestrisch verbreiteten Radiowellen mit der vorgesehenen Reduktion auf höchstens 53 Radiowellen wegfallen sollen. Es handle sich um die Radiosender:
BR24live
BR Schlager
BR Verkehr
MDR Klassik
MDR Schlagerwelt
MDR Tweens
NDR Blue
NDR Info Spezial
NDR Schlager
Puls
WDR Event
WDR Die Maus
Innerhalb der an klassischer Musik orientierten Radiowellen sollen verstärkt Inhalte gegenseitig ausgetauscht werden. Im Südwesten werde es zudem neue Kooperationen zwischen dem Hessischen Rundfunk (HR), dem Südwestrundfunk (SWR) und dem Saarländischen Rundfunk (SR) geben. Soweit die Bundesländer die Pläne unterstützen, werde im kommenden Jahr die Umsetzung beginnen.
Das ändert sich online und im TV
Da der neue Staatsvertrag strengere Vorschriften für Textinhalte macht, soll das Angebot der Nachrichtenmarke "Tagesschau" im Internet und als App verändert werden, erklärte die ARD. Hier gelte künftig, dass es zuerst Audio- und Videoangebote geben werde und erst dann in der Rangfolge auch Textangebote. Darüber hinaus sollen Verlinkungen auf Angebote privater Online-Medien weiter ausgebaut werden.
Die ARD fürchtet nach eigenen Angaben, dass die Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben für die Onlineangebote zu einem Verlust an Geschwindigkeit, einer geringeren Sichtbarkeit in Suchmaschinen und im Ergebnis einer geringeren Reichweite führen werde. Es werde außerdem schwieriger, jederzeit die angestrebte Themen- und Perspektivenvielfalt herzustellen.
AfD-Politiker will Rundfunkstaatsvertrag kündigen
Während die ARD an den Änderungen im Programm arbeitet, bereitet ihr eine mögliche Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags durch ein einzelnes Bundesland Sorgen. Die Änderung eines Kommas in dem Vertrag erfordere eine Zustimmung aller 16 Ministerpräsidenten und eine Zustimmung aller 16 Landtage, sagte der ARD-Vorsitzende und Intendant des Hessischen Rundfunks, Florian Hager: "Einen Staatsvertrag zu kündigen, kann man einfach so, ohne Einbezug der Landtage. Das hat sich bei der Entwicklung dieses Systems niemals jemand gedacht, dass es so weit kommen kann."
Der Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Leif Holm, hatte kürzlich angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs als Ministerpräsident den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen. In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September 2026 gewählt, die AfD rechnet sich Chancen auf eine absolute Mehrheit aus. Das Bundesland gehört zum Sendegebiet des NDR.
ARD-Justiziar Steffen Janich sprach von massiven Auswirkungen für das ganze öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, sollte es zu einem solchen Szenario in einem einzigen Bundesland kommen. Eine Kündigung würde die Rechtsgrundlage für den betroffenen Sender hinwegfegen. Aus höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts lasse sich ableiten, dass eine Rundfunkanstalt nach so einer Kündigung kein Senderecht mehr in dem jeweiligen Gebiet hätte. "Das wäre natürlich eine drastische Folge."
Kündigung hätte Folgen für ganzen Senderverbund
Es gäbe auch Folgen für die Finanzierung der ARD, sagte Janich. Der Staatsvertrag würde bei der Kündigung durch ein Bundesland zwar in den anderen Bundesländern weiterhin gelten. "Aber in dem betroffenen Land wäre die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags futsch und weg. Und damit gerät natürlich dieses gesamte Finanzierungssystem ins Wanken, damit wäre letztendlich die ganze ARD betroffen." Die ARD prüfe daher aktiv mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten für ein solches Szenario - etwa den Weg vor das Bundesverfassungsgericht.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, zu dem ARD, ZDF und Deutschlandradio zählen, wird zum weitaus größten Teil über den Rundfunkbeitrag finanziert. Dieser liegt aktuell monatlich bei 18,36 Euro. Jeder Haushalt muss ihn bezahlen.