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Sachsen stimmt für Ja Das steckt hinter der Reform der Öffentlich-Rechtlichen

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Der Vertrag legt fest, wie sich die Öffentlich-Rechtlichen stärker digital aufstellen können.

Der Vertrag legt fest, wie sich die Öffentlich-Rechtlichen stärker digital aufstellen können.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eine wichtige Hürde für den neuen Rundfunk-Staatsvertrag ist geschafft. Sachsen stimmt der Reform von ARD, ZDF und Co. knapp zu. Die Zustimmung weiterer Bundesländer fehlt noch - gilt aber als Formsache. Doch was regelt die Reform? Und was bedeutet das für Verbraucher? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Sächsische Landtag hat mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zugestimmt. Damit ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten des sogenannten Reformstaatsvertrags erfolgt. Die Abstimmung in Sachsen blieb bis zuletzt eine Zitterpartie. AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht hatten schon im Vorfeld signalisiert, den Reformstaatsvertrag geschlossen abzulehnen.

Ganz abgeschlossen ist das Verfahren aber noch nicht: Die Zustimmung weiterer Länder steht noch aus, ist jedoch als Formsache zu werten, da viele Bundesländer bereits in Aussicht gestellt haben, dass sie den Vertrag annehmen werden.

Nach Angaben von Sachsens Staatskanzleichef Andreas Handschuh, der als Verhandler auf sächsischer Seite maßgeblich beteiligt war, hatten vor Sachsen schon zwölf weitere Länder den Reformstaatsvertrag ratifiziert. Nach dem knappen Ja des Freistaats stehen nun noch die Entscheidungen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aus.

Warum ist der Rundfunk-Staatsvertrag gerade jetzt ein Thema?

Bis Ende November müssen alle 16 Landesparlamente über die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abstimmen. Der sogenannte Reformstaatsvertrag soll festlegen, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig arbeiten, welche Aufgaben sie haben und wie sie sich stärker digital aufstellen sollen. Erst wenn alle Länder zustimmen, kann die Reform in Kraft treten.

Was sieht die Reform eigentlich vor?

Die Bundesländer wollen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner und schlanker werden. Künftig soll es weniger Radio- und TV-Programme geben, Doppelstrukturen sollen abgebaut und die Zusammenarbeit zwischen den Sendern soll gestärkt werden. Ziel ist es, die öffentlich-rechtlichen Angebote besser an die digitale Medienwelt anzupassen und Geld zu sparen. Welche Programme konkret wegfallen, entscheiden die Sender - sie sollen aber weiterhin Informationen, Kultur, Bildung und Regionales abdecken.

Was hat das alles mit dem Rundfunkbeitrag zu tun?

Der Reformstaatsvertrag betrifft den Rundfunkbeitrag nicht direkt. Der Beitrag, den alle Haushalte derzeit zahlen, liegt bei 18,36 Euro. Eine mögliche Erhöhung wird separat behandelt. Die unabhängige Kommission KEF hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025 zu erhöhen, einige Länder wollten einer Erhöhung aber erst zustimmen, wenn Reformen umgesetzt sind. Da sich die Länder nicht einigen konnten, haben ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, das voraussichtlich 2026 endgültig entscheiden wird.

Warum gibt es so viel Streit um den Beitrag?

Einige Länder meinen, die Sender hätten sich noch nicht genug reformiert - erst sparen, dann mehr Geld, so das Argument. Andere Länder und die Sender selbst sagen: Reformen kosten zunächst Geld und machen sich erst später bezahlt. Die KEF prüft unabhängig, wie viel Geld gebraucht wird. Doch ohne politischen Konsens bleibt die Finanzierung blockiert, was für Unsicherheit sorgt.

Kann die Reform in Kraft treten, wenn über den Beitrag noch gestritten wird?

Ja, das ist möglich - und genau das ist die aktuelle Besonderheit: Die Reform der Strukturen und der Auftrag der Sender kann starten, sobald alle Länderparlamente zustimmen. Für den Beitrag bleibt aber vorerst alles beim Alten. Die Finanzierung der Sender bleibt damit ein offener Punkt. Die Länder erwarten, dass die Sender in der Zeit ohne Beitragserhöhung auf Rücklagen zurückgreifen.

Was sagen die Beteiligten?

Die Politik lobt den Reformstaatsvertrag als wichtigen Schritt, aber viele hätten sich klarere Vorgaben gewünscht. Die privaten Medien halten die Kürzungen für richtig, hätten sich aber noch mehr Mut erhofft. Die öffentlich-rechtlichen Sender betonen, dass sie schon viele Einsparungen umsetzen und der Reformprozess anspruchsvoll ist. Medienexperten warnen vor Akzeptanzproblemen - solange Beitrag und Auftrag nicht klar geregelt sind, bleibt der Streit wohl bestehen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Ja aus Sachsen rückt das Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags näher. Formell müssen aber alle 16 Länderparlament zustimmen - erst dann kann die Reform tatsächlich in Kraft treten. Sollte der Zeitplan halten, wäre der Start zum 1. Dezember möglich. Über die Finanzierung und eine mögliche Beitragserhöhung wird aber erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endgültig entschieden.

Quelle: ntv.de, Stella Venohr, dpa

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