Politik

Briefwähler machen den Anfang Am Montag beginnt die Bundestagswahl

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Wahlhelfer zählen Briefwahlstimmen aus: Es dürften dieses Jahr mehr als beim vergangenen Urnengang sein.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt, aber eigentlich stimmt das nicht so ganz. Denn bereits ab dem kommenden Montag, den 16. August, können am Wahltag über 18-Jährige einen Antrag auf Briefwahl stellen - und somit schon viel früher an der Wahl teilnehmen.

Das Procedere, ursprünglich geschaffen für Menschen, die nicht mobil sind, ist längst keine Randerscheinung mehr. Die Briefwahl gibt es seit 1957, damals machten 4,9 Prozent der Wähler davon Gebrauch. Bei der Bundestagswahl 2017 nutzten schon 28,6 Prozent diesen Weg der Stimmabgabe.

In Zeiten der Pandemie dürfte der Anteil noch einmal deutlich steigen. Auch der Bundeswahlleiter rechnet für die Bundestagswahl 2021 mit einem erneuten Zuwachs. "Darauf deuten zumindest die Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hin", teilte er mit.

Bei den drei Abstimmungen im März und Juni sei der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler im Vergleich zur jeweils vorangegangenen Landtagswahl stark gestiegen. In Baden-Württemberg kletterte die Quote von 21,1 auf 51,5 Prozent, in Rheinland-Pfalz von 30,6 auf 66,5 und in Sachsen-Anhalt von 13,7 auf 29,1 Prozent. Hier eine Übersicht über alles, was Interessierte wissen müssen:

Wann geht es los?

Bis zum 15. August müssen die Listen der Wahlberechtigten erstellt werden. Also könnte es - theoretisch - am 16. August mit dem Versand der Briefwahl-Unterlagen losgehen.

Wie geht das praktisch: Wer kann per Briefwahl abstimmen?

Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, "ohne Vorliegen eines besonderen Grundes", erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.

Wie kommt man an die Unterlagen?

Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt - so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes. Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese sollte bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen.

Muss ich also warten, bis die Benachrichtigung kommt?

Nein. Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein "so frühzeitig wie möglich" zu stellen. Wer sich für die Briefwahl interessiert, kann das also bereits ab dem 16. August tun.

Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt - das alles kommt bei Briefwählern per Post an. Das Infoblatt erklärt, wie das mit der Briefwahl funktioniert: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und - ganz wichtig - unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn selbst zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.

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Kann man sicher sein, dass die Stimme auch ankommt?

Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben - oder abgeben lassen.

Das klingt alles kompliziert, das geht doch bestimmt oft schief. Sind mehr Briefwahl- als Urnen-Stimmen ungültig?

Nein. Bei der letzten Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden - gegenüber 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegenüber 1,2 (Urne).

Quelle: ntv.de, Alexandra Stober, dpa

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