Politik

Mädchen verdursten lassen? Angeklagte IS-Frau hüllt sich in Schweigen

Die 27-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten.

Die 27-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Zusammen mit ihrem Ehemann soll eine Deutsche eine Fünfjährige und deren Mutter im Irak versklavt haben. Das kleine Mädchen stirbt qualvoll. Das mutmaßliche IS-Mitglied steht nun vor einem Gericht in München. Zu den Vorwürfen äußert sie sich nicht.

Im Münchner Kriegsverbrecher-Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak will die angeklagte mutmaßliche IS-Anhängerin zu den schweren Vorwürfen nichts sagen. "Die Angeklagte wird sich schweigend verteidigen", sagte ihr Anwalt vor dem Oberlandesgericht München. Zuvor hatte das Gericht die Vorwürfe gegen die Deutsche aus Niedersachsen, die im Irak für die Sittenpolizei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gearbeitet haben soll, in einem Hinweis noch einmal verschärft.

Die 27-Jährige ist unter anderem wegen Mordes, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt. Sie könnte, wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, zusätzlich noch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung und Folterung sowie Menschenhandel verurteilt werden. Das Gericht gab zu Beginn der Verhandlung einen entsprechenden rechtlichen Hinweis.

Die Jesiden sind eine vom IS systematisch verfolgte Religionsgemeinschaft. Die Angeklagte und ihr Ehemann sollen das fünfjährige Mädchen und dessen Mutter als Kriegsgefangene auf einem Sklavenmarkt gekauft haben. Sie seien danach in ihrem Haus im irakischen Falludscha gefangen gehalten und immer wieder wegen Nichtigkeiten bestraft worden. Das Mädchen verdurstete laut Staatsanwaltschaft später qualvoll, angekettet in der prallen Sonne.

Die Frau, von der die Bundesanwaltschaft sicher ist, dass es sich um die Mutter des Kindes handelt, tritt als Nebenklägerin auf. Sie wird unter anderem von der bekannten Menschenrechtsanwältin Amal Clooney vertreten. Bislang trat Clooney allerdings noch nicht in München vor Gericht auf und ließ sich zum Auftakt von einer Kollegin aus ihrer Londoner Kanzlei vertreten.

FBI half bei Festnahme

Die Aussage der Nebenklägerin stand der Bundesanwaltschaft erst zur Verfügung, als die Anklage schon erhoben war. Eine nachträgliche Änderung der Anklage ist nicht möglich - daher nun der Hinweis des Gerichtes auf die neuen möglichen Straftatbestände. Weil die Angeklagte, die selbst Mutter eines kleinen Mädchens ist, schweigt, begann die Beweisaufnahme mit der Aussage eines Polizeibeamten aus Oldenburg. Er schilderte, wie die Behörden auf die junge Frau aufmerksam wurden. Demnach war es ihre Mutter, die sich an die Polizei wandte, nachdem ihre Tochter zum Islam konvertiert war und sie Angst haben musste, dass sie aus der niedersächsischen Kleinstadt in den Dschihad zieht.

Später - als die junge Frau nach einer vorübergehenden Rückkehr nach Deutschland eine erneute Ausreise ins IS-Gebiet plante - halfen das FBI und ein verdeckter Ermittler. Der holte die 27-Jährige, die sich in sozialen Netzwerken Märtyrerin nannte, zu Hause ab. Der Vorwand: Er gab an, sie mit dem Auto über Griechenland zurück in die vom Islamischen Staat kontrollierte Region bringen zu wollen. Sie kam nur bis zu einem Autobahnparkplatz in Bayern. Dort wurde sie festgenommen.

Quelle: ntv.de, fzö/dpa

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