Politik

Bis zu 10.000 Zuschauer Bayern erlaubt wieder Großveranstaltungen

Bald soll es in den Stadien wieder etwas voller werden.

Bald soll es in den Stadien wieder etwas voller werden.

(Foto: imago images/imagebroker)

Lange geriert sich Bayern als Vorkämpfer für strenge Corona-Regeln. Nun prescht der Freistaat bei den Lockerungen vor und gestattet Großveranstaltungen mit tausenden Zuschauern. Baden-Württemberg zieht nach, will aber nicht so stark wie der Nachbar lockern.

Bayern lockert die Corona-Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen, auch für überregionale. Das hat das Kabinett in München beschlossen. Mit der Wieder-Erlaubnis für Großveranstaltungen geht der Freistaat über den gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss vom Montagabend hinaus. In der Fußball-Bundesliga und in allen anderen Profiligen darf in Bayern künftig wieder vor bis zu 10.000 Zuschauern gespielt werden.

Neben dieser absoluten Obergrenze gilt für überregionale Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern grundsätzlich: Es dürfen maximal 25 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Die Fans müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (oder geboostert) sein und eine FFP2-Maske tragen. Dazu gilt ein Alkoholverbot.

Zugleich wird - analog zum Sport - das Komplett-Verbot für große überregionale Kulturveranstaltungen aufgehoben: Werden mehr als 1000 Zuschauer erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden.

Mindestabstände müssen nicht immer eingehalten werden

Wie bei großen Sport-Events gilt, etwa für Konzerte, eine absolute Personenobergrenze von 10.000 Zuschauern. Bei allen anderen Kultur- und Sportveranstaltungen sind künftig wieder doppelt so viele Zuschauer erlaubt wie bisher: In Theatern, Kinos und bei anderen Kultur- und Sport-Events ist von Donnerstag an wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent möglich - bisher waren es 25 Prozent. In Kinos und Theatern sollen laut Staatskanzleichef Florian Herrmann zudem im Vollzug nicht überall die Mindestabstände eingehalten werden müssen.

Bund und Länder hatten sich am Montag eigentlich darauf verständigt, dass die Chefs der Staats- und Senatskanzleien bis zum 9. Februar eine einheitliche Regelung für überregionale Großveranstaltungen vereinbaren sollen. Bayern greift dem nun, wie von Ministerpräsident Markus Söder Ende vergangener Woche angedroht, vor. Der CSU-Politiker begründet dies damit, dass in anderen Bundesländern schon bisher teils deutlich mehr Zuschauer etwa bei Fußballspielen erlaubt seien.

Auch Baden-Württemberg will die Corona-Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen lockern, aber nicht so stark wie der Freistaat. Anders als Bayern wolle die grün-schwarze Landesregierung in der Fußball-Bundesliga keine Spiele mit bis zu 10.000 Zuschauern zulassen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. "Wir werden sicher mit den Zahlen erheblich drunterbleiben", sagte der Grünen-Politiker. Andererseits müsse es eine gewisse Öffnung geben, sonst werde es wieder "gigantische Debatten" über Unterschiede bei den Corona-Regeln zwischen den Ländern geben. Sein Land werde in der neuen Corona-Verordnung "einen mittleren Weg" gehen.

In Baden-Württemberg gilt Alarmstufe II

"Man muss sehr bedauern, dass es gestern nicht gelungen ist, zu Veranstaltungen eine bundeseinheitliche Regelung zu finden", sagte Kretschmann zum Bund-Länder-Beschluss. In der bisher geltenden Alarmstufe II im Südwesten dürfen bei Veranstaltungen 50 Prozent der maximalen Kapazität genutzt werden - aber höchstens 500 Besucherinnen und Besucher können kommen.

Und es gilt die Regel, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem Test (2G plus) Zugang haben. Nach einem Gerichtsurteil muss das Land aber jetzt das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen. Das bedeutet, dass künftig die normale Alarmstufe gilt. Diese sieht bei Veranstaltungen eigentlich eine Auslastung von bis zu 50 Prozent vor und höchstens 25.000 Besucherinnen und Besucher. Kretschmann kündigte erneut an, diese Regeln innerhalb der einzelnen Stufen anpassen zu wollen. Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante mache dies nötig.

Quelle: ntv.de, ghö/dpa

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