Politik

"Ein juristisches Schmankerl" Bayern schiebt Klage vor sich her

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(Foto: dpa)

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer kritisiert die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Seit Monaten droht er mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Bei der Frage nach dem Wann ist die Landesregierung höchst flexibel.

Die bayerische Landesregierung behält sich weiterhin eine Klage gegen die Bundesregierung vor. Auf einen genauen Zeitpunkt vermag sie sich jedoch nicht festzulegen. Die Landesregierung will zunächst die Antwort von Angela Merkel abwarten, kündigte Staatskanzleichef Marcel Huber nach der Kabinettssitzung an. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte die Kanzlerin am 26. Januar in einem Brief dazu aufgefordert, den Zuzug von Flüchtlingen deutlich zu reduzieren. Merkel hat bis heute nicht darauf geantwortet

Im Oktober hatte die bayerische Landesregierung erstmals eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. Der Vorwurf: Die Bundesregierung sicher die Grenze nicht mehr ordnungsgemäß ab. Im Januar veröffentlichte der zuständige Verfassungsrechtler Udo di Fabio ein entsprechendes Gutachten.

Der Freistaat will der Kanzlerin jedoch erst einmal noch Zeit geben. Ein Ultimatum mag Huber nicht nennen. Man wolle die Bemühungen um eine politische Lösung weiterhin begleiten, erklärte er. Die Kanzlerin solle noch Gelegenheit erhalten, die Zusammenarbeit mit der Türkei "zu einem guten Ende zu bringen". Die Bundesregierung müsse ihrer Rechtspflicht zur Sicherung der Grenze aber nachkommen. Wenn in "ausreichender Zeit" nichts geschehe, trete jedoch ein, was im Gutachten beschrieben worden sei. "Dann werden wir uns an diese Klage machen", so Huber. Die Landesregierung ist bemüht darum, zu signalisieren, dass es ihr weiterhin ernst ist. So hat Ministerpräsident Seehofer inzwischen den Verfassungsrechtler Markus Möstl damit beauftragt, die Klageschrift zu erstellen.

Umstritten ist jedoch die Fristenfrage. Im Mittelpunkt einer möglichen Verfassungsklage stand ursprünglich die Grenzöffnung am 4. September. Die Frist für eine Klage läuft Ende Februar aus. Um etwas Zeit zu gewinnen, legt die Landesregierung die Ereignisse etwas flexibler aus. Die Öffnung der Grenze im September sei "ein humanitärer Akt" und deshalb "völlig in Ordnung gewesen", sagt Huber. Seehofers Regierung wirft der Bundesregierung vor, es unterlassen zu haben, geltende Rechtssituation wiederherzustellen. Dies zeitlich zu bemessen, das gab Huber zu, sei "ein juristisches Schmankerl". Der verfassungswidrige Zustand sei erst durch Verfestigung des Flüchtlingsstroms und die fortdauernde Politik der Bundesregierung, die Grenzen offen zu halten eingetreten, so der bayerische Justizminister Winfried Bausback.

Die Landesregierung signalisiert ein bisschen Geduld, macht aber dennoch Druck. Es sei ein Gebot der Fairness, der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, auf den Brief vom Januar zu reagieren. "Wir fordern sie auf, unser Schreiben möglichst rasch zu beantworten", sagte Bausback. Eine Klage könne jedoch immer nur das letzte Mittel sein. "Wir hoffen, dass der Bund seiner Verantwortung endlich gerecht wird."

Quelle: ntv.de, cro

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