Politik

Bundestag hat VorschlagsrechtBeauftragter für NSA-Spionageliste kommt

17.06.2015, 17:23 Uhr
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Es wird damit gerechnet, dass sich Regierung und Parlamentarier rasch einigen können. (Foto: dpa)

Der NSA-Untersuchungsausschuss soll eine hochrangige Person benennen, die Einsicht in die geheime Liste mit Ausspähzielen des US-Geheimdienstes erhalten soll. Die Bundesregierung muss mit dem Personalvorschlag der Parlamentarier jedoch einverstanden sein.

Die Bundesregierung will einen Ermittlungsbeauftragten zur Einsicht in die geheime Liste mit Ausspähzielen des US-Geheimdienstes NSA einsetzen. Dem NSA-Untersuchungsausschuss bleibt damit ein eigener Blick verwehrt. Stattdessen wolle die Regierung eine "Vertrauensperson" einsetzen, die für den Ausschuss die geheime Liste der US-Spionageziele prüfen solle, sagte der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg.

Demnach soll der NSA-Untersuchungsausschuss eine entsprechende hochrangige Person etwa aus dem Justizbereich benennen und mit einem Fragenkatalog ausstatten. Dieser Vorschlag soll dem Untersuchungsausschuss noch im Laufe des Tages unterbreitet werden.

Die Regierung soll anschließend über den Personalvorschlag der Parlamentarier entscheiden, so dass der Sonderermittler formal von der Regierung eingesetzt und ihr zugeordnet wird. Der Beauftragte soll Einblick in die umstrittene geheime Spionageliste erhalten, sie aber nicht weitergeben dürfen. Mit dieser Lösung will die Koalition aus Union und SPD dem Parlament entgegenkommen, ohne das bilaterale Geheimhaltungs-Abkommen mit den USA zu verletzen. Dass die Linksfraktion und die Grünen mit dem Vorschlag einverstanden sind, gilt als wenig wahrscheinlich.

Im April war öffentlich geworden, dass die NSA gezielt nach Informationen etwa über den europäischen Rüstungskonzern EADS, den Hubschrauberhersteller Eurocopter oder französische Behörden gesucht haben soll. Die NSA schleuste dazu Suchbegriffe (Selektoren) in die Überwachungssysteme des Bundesnachrichtendienstes ein. Der BND soll der NSA teils absprache- und rechtswidrig geholfen haben, auch deutsche und europäische Ziele auszuspähen.

Die Opposition pocht darauf, dass die Abgeordneten im Ausschuss die Listen mit eigenen Augen sehen können. Die Opposition kündigte an, dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Grüne und Linke kritisierten, dass der schriftliche Vorschlag der Bundesregierung als geheim eingestuft sei. Damit werde die Vorbereitung ihrer Klage massiv behindert. Im Zentrum steht eine Liste mit 40.000 vom BND aussortierten Selektoren, die im Kanzleramt liegt.

Quelle: ppo/dpa

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