Seit Weihnachtsmarkt-Anschlag Behörden schieben Dutzende Islamisten ab
25.08.2018, 10:21 Uhr
Ein Abschiebeflug in Rheinmünster im Februar 2018.
(Foto: picture alliance / dpa)
Islamistische Gefährder und radikalisierte Kleinkriminelle: Die Behörden bringen in den vergangenen 20 Monaten mehr als 120 Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit außer Landes.
Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 haben die deutschen Behörden einem Zeitungsbericht zufolge insgesamt 123 Islamisten ohne deutsche Staatsangehörigkeit in deren Herkunftsländer abgeschoben. Zu den Zielländern der Rückführungen gehörten Tunesien, Algerien, die Türkei, Russland, Nigeria und der Libanon, wie die "Welt" unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtete. Bei den Abgeschobenen handelte es sich dem Bericht zufolge um islamistische Gefährder und sogenannte "relevante Personen", aber auch um Kleinkriminelle, bei denen es Hinweise auf eine Radikalisierung gab.
Nur ein kleiner Teil der bislang abgeschobenen Islamisten wurde nach Informationen der "Welt" auf Grundlage des Paragraphen 58a des Aufenthaltsgesetzes außer Landes gebracht. Der sogenannten Gefährder-Paragraph ermöglicht sofortige Abschiebungen "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr".
Derzeit beschäftigt der Fall des nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. die deutschen Sicherheitsbehörden. Der Islamist und angebliche Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden war im Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied vergangene Woche, dass die Abschiebung nicht rechtmäßig war, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Sami A. in seiner Heimat Folter oder Misshandlung drohe. Das Gericht entschied, dass A. nach Deutschland zurückgeholt werden müsse.
Sami A. will nach Rückkehr über Haftbedingungen reden
Die Anwältin von Sami A. kündigte nun an, dass ihr Mandant nach einer Rückkehr nach Deutschland eine eidesstattliche Erklärung zu den Haftbedingungen in Tunesien abgeben werde. "Wir wollen zunächst die Rückkehr unseres Mandanten abwarten. Er möchte schnell zurück zu seinen Kindern. Dann sehen wir weiter", sagte die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz der "Welt".
Ihrer Einschätzung nach könnte A. "innerhalb der nächsten Wochen" nach Deutschland zurückkehren. "Wir werden uns dann zu den Haftbedingungen, möglichen Klagen und zu strafrechtlichen Konsequenzen nach der rechtswidrigen Abschiebung äußern", sagte die Anwältin.
Polizei und Verfassungsschutz identifizieren inzwischen immer mehr radikale Islamisten, von denen eine Terrorgefahr ausgeht. Nach einer aktuellen Erhebung der Sicherheitsbehörden konnten rund 2220 Personen mit Deutschlandbezug ausgemacht werden, die dem islamistisch-terroristischen Spektrum angehören.
Quelle: ntv.de, ghö/AFP