Eilanträge in Karlsruhe Bereits 65 Klagen gegen Bundes-Notbremse
26.04.2021, 16:30 Uhr
Vor allem die Ausgangssperren, die von der Polizei nicht umfassend kontrolliert werden können, stehen in der Kritik.
(Foto: imago images/RHR-Foto)
Dem Bundesverfassungsgericht liegen mittlerweile 65 Klagen gegen das Infektionsschutzgesetz vor. Sie richten sich mal gegen das gesamte Gesetz, mal gegen Maßnahmen wie Ausgangssperren. Auch Eilanträge gibt es - doch wann eine Entscheidung fällt, ist unklar.
Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile mehr als 65 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes anhängig. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte.
Mit den Verfassungsbeschwerden gingen auch zahlreiche Eilanträge ein. Deren Ziel ist, dass das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft gesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht müsste dazu eine einstweilige Anordnung erlassen. Die Hürden hierfür sind jedoch hoch: Einstweilige Anordnungen setzen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schwere irreversible Nachteile voraus. Diese müssen schwerwiegender sein als eine vorläufige Anwendung des Gesetzes, sollte sich dieses später als verfassungswidrig erweisen.
Unklar ist zudem, ob Kläger zunächst Verwaltungsgerichte anrufen und sich dann durch die Instanzen klagen müssen. Bundestag und Bundesrat hatten die umstrittene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vergangene Woche abgesegnet. Sie sieht bundeseinheitliche Regeln für Regionen vor, in denen bestimmte Corona-Kennzahlen überschritten werden. Demnach gelten unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt werden.
FDP kündigt Klage an
An den Regeln, die einen Flickenteppich verhindern sollen, gibt es viel Kritik. Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Die FDP wollte ihre Verfassungsbeschwerde noch im Laufe des Montags in Karlsruhe einreichen. Sie hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und andere Eingriffe in Grundrechte seien unverhältnismäßig und teils auch wirkungslos.
Unter den Klägern sind außerdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Anwälte und Politiker verschiedener Parteien. So haben etwa Bundestagsabgeordnete aus drei Fraktionen Klagen eingereicht. Dabei handelt es sich um den SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Post, die Berliner Grünen-Abgeordnete Canan Bayram und einen namentlich nicht bekannten Abgeordneten der AfD.
Zuständig für die Klagen gegen das Infektionsschutzgesetz ist in Karlsruhe der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth. Verfassungsbeschwerden und Eilanträge haben keine aufschiebende Wirkung. Das Infektionsschutzgesetz mit der bundeseinheitlichen Notbremse bleibt also gültig.
Quelle: ntv.de, mli/dpa/rts