Politik

Wechsel in den Normalvollzug Beschwerde gegen Verlegung Josef Fritzls eingereicht

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Josef Fritzl wurde 2009 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Josef Fritzl wurde 2009 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

(Foto: REUTERS)

Seit 15 Jahren sitzt der Inzest-Täter Josef Fritzl in einem Gefängnis für geistig abnorme Rechtsbrecher. Vergangene Woche entscheidet dann ein Gericht, dass der 88-Jährige in den Normalvollzug verlegt werden soll. Die Staatsanwaltschaft will dies jetzt verhindern.

Österreichs Staatsanwaltschaft hat eine Beschwerde gegen die Verlegung des Inzestverbrechers Josef Fritzl von einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in ein normales Gefängnis eingereicht. Das sagte ein Sprecher des Landesgericht Krems. Zuvor hatten österreichische Medien über die Beschwerde berichtet.

In der Vorwoche hatte ein Richtersenat am Landesgericht Krems entschieden, dass der 88-jährige Fritzl vom sogenannten Maßnahmenvollzug, vergleichbar mit dem deutschen Maßregelvollzug, in den Normalvollzug verlegt wird. Er muss allerdings weiterhin regelmäßig eine Psychotherapie machen. Fritzl, der inzwischen seinen Namen geändert hat, hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang im Keller seines Hauses im niederösterreichischen Amstetten gefangen gehalten, sie tausendfach vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt.

Im April 2008 wurde der Fall aufgedeckt und machte weltweit Schlagzeilen. 2009 wurde Fritzl wegen Inzest, Vergewaltigung, Sklaverei, schwerer Nötigung, Freiheitsberaubung und Mord seines neugeborenen Sohnes durch Unterlassen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Grundlage für die Verlegung war ein psychiatrisches Gutachten, das Fritzl Demenz attestiert. Seine Verteidigerin bezeichnete ihn als "nicht gefährlich". Im nächsten Jahr will die Anwältin einen Antrag auf eine Entlassung aus der Haft beantragen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Beschwerde bleibt Fritzl im Maßnahmenvollzug.

Quelle: ntv.de, lar/rts

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