Politik

Verstoß gegen Ordnung der Partei Boris Palmer lässt Grünen-Mitgliedschaft ruhen

Boris Palmer auf dem Weg zur Grünen Landesgeschäftsstelle in Stuttgart.

Boris Palmer auf dem Weg zur Grünen Landesgeschäftsstelle in Stuttgart.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das Schiedsgericht der Grünen in Baden-Württemberg schlägt dem Tübinger Bürgermeister Palmer vor, seine Mitgliedschaft bis Ende 2023 ruhen zu lassen. Er willigt ein, der Vorstand ebenso. Damit wird der Dauerzoff im Südwesten zumindest zeitweise befriedet.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer lässt seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende des Jahres 2023 ruhen. Nach dem Parteirebell hat auch der baden-württembergische Landesvorstand der Grünen diesem Kompromissvorschlag des Landesschiedsgerichts im Parteiordnungsverfahren zugestimmt.

"Mit der Einigung auf das Vergleichsangebot hat Boris Palmer anerkannt, dass er gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen hat", erklärten die beiden Grünen-Landesvorsitzenden Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller in Stuttgart. "Das ist ein wichtiges Zeichen, auch für all diejenigen in der Partei, die in den vergangenen Jahren immer wieder durch diese Debatten aufgerieben wurden." Nun sei klar: "Boris Palmer hat die Grenzen dessen überschritten, was wir als Partei aushalten müssen."

Dem Vergleich zufolge wollen die Grünen im kommenden Jahr mit ihm Gespräche führen, wie er "zukünftig kontroverse innerparteiliche Meinungen äußern könnte unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei". Das Landesschiedsgericht habe mit seinem Vergleichsvorschlag den Weg dafür frei gemacht, dass die Partei sich wieder ganz auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren könne, teilten Schwelling und Haggenmüller mit.

Palmer tritt in Tübingen als unabhängiger Kandidat an

Auf einem Landesparteitag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Tübinger Rathauschef einzuleiten. Im November hatte der Landesvorstand der Grünen den Parteiausschluss des 49-Jährigen dann auch beantragt. Zugleich war damals schon von einem möglichen Kompromiss die Rede, auf den sich die Beteiligten jetzt geeinigt haben.

Am Samstag schlug das Landesschiedsgericht die zeitlich befristete Lösung vor. Palmers Anwalt Rezzo Schlauch hatte nach der Anhörung am Samstag gesagt, dass das Schiedsgericht die Verhandlung sehr gut und mit hoher Sachkompetenz geführt habe: "Man kann es sich eigentlich nicht besser, nicht professioneller, nicht seriöser wünschen." Das Verfahren ist auch deshalb von Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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