Politik

Ende Juni läuft Regelung aus Bundesnotbremse wird wohl nicht verlängert

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Nach aus ihrer Sicht unergiebigen Sitzungen mit den Ländern im Kampf gegen Corona zieht die Bundesregierung die Reißleine und bringt die bundesweite Notbremse in die Spur. Weil nun die Infektionszahlen deutlich sinken, soll die Regelung enden.

Angesichts der deutlich sinkenden Corona-Ansteckungszahlen will die Bundesregierung die bundesweite Notbremsen-Regelung Ende Juni beenden. "Sie kann auslaufen jetzt", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. "Ich glaube, sie hat sehr zur Klarheit beigetragen, um diese dritte Welle zu bremsen." Sie fügte hinzu, sollten die Infektionen etwa durch Virus-Mutationen wieder steigen, "können wir das jederzeit reaktivieren". Zuvor hatte bereits Regierungssprecher Steffen Seibert erklärt, es gebe "aus heutiger Sicht die Tendenz, diese Notbremse mit dem 30. Juni auslaufen zu lassen". Zur Begründung verwies er auf die "sehr erfreuliche Entwicklung der letzten Wochen". CDU-Chef Armin Laschet und SPD-Vizekanzler Olaf Scholz sprachen sich ebenfalls für ein Auslaufen der Regelung Ende Juni aus.

Der weitere Umgang mit der Bundesnotbremse sei aber "natürlich abhängig von der pandemischen Entwicklung", fügte Seibert hinzu. Die derzeit gültige Regelung zur Bundesnotbremse ist bis 30. Juni befristet und müsste vom Parlament verlängert werden, wenn sie weiter gelten soll.

Sympathien für ein Auslaufen der Bundesnotbremse gibt es auch in der CDU-Führung. "Es gibt angesichts sinkender Inzidenzzahlen keinen Anlass, sie zu verlängern", sagte Parteichef Armin Laschet im CDU-Präsidium. "Für vereinzelte regionale Entwicklungen braucht es keine Bundesnotbremse. Da muss man vor Ort reagieren." Generalsekretär Paul Ziemiak sagte nach den Gremiensitzungen, auch er "sehe keinen Grund, dass die Notbremse weiter notwendig ist". Er erwarte für die kommenden Tage eine Entscheidung der Bundesregierung.

Unabhängig davon muss das Parlament bis Ende Juni auch über das Fortgelten der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheiden. Diese ist Grundlage für zahlreiche Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Pandemie wie Eindämmungs- oder auch Impfverordnungen. Hier gilt daher eine Verlängerung als wahrscheinlich. Hier plädierte Laschet für eine Verlängerung bis zum 30. September. "Bis dahin gelten zum Beispiel auch die Regelungen zur Kurzarbeit und zu den Wirtschaftshilfen", wurde er zitiert.

Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren am 23. April in Kraft getreten. Danach ist unter anderem vorgesehen, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, nächtliche Ausgangsbeschränkungen verhängt werden sollen. Inzwischen sind die Corona-Zahlen aber stark gesunken, alle Bundesländer sind unter den politisch bedeutsamen Inzidenz-Wert von 50 gerutscht. Mit den einheitlichen Regelungen wollte die Politik einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern. Befristet sind sie bisher maximal bis zum 30. Juni.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa

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