Erst auf Bewertung verzichtetBundesregierung äußert vorsichtige Kritik an USA nach Maduro-Entführung

Stellt die Verschleppung von Venezuelas Machthaber Maduro durch die USA einen Völkerrechtsbruch dar? Viele Experten haben dazu eine eindeutige Meinung, doch die Bundesregierung verzichtet zunächst auf eine rechtliche Bewertung. Nun wagt sich Berlin zaghaft vor.
Vier Tage nach der Festnahme des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro durch US-Spezialkräfte hat die Bundesregierung das Vorgehen der Vereinigten Staaten erstmals kritisiert. Die USA hätten im UN-Sicherheitsrat "nicht überzeugend dargelegt, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war", sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius.
Die USA hatten am Samstag Venezuela angegriffen, Präsident Maduro gefangen genommen und nach New York gebracht, um ihn vor ein amerikanisches Gericht zu stellen. Die Bundesregierung hatte zunächst auf eine rechtliche Bewertung verzichtet. Dafür werde man sich Zeit lassen, weil es sich um einen komplexen Sachverhalt handele, hieß es.
Jetzt hat sich die Bundesregierung erstmals etwas klarer positioniert. Eine eindeutige rechtliche Bewertung des US-Vorgehens nahm sie aber noch nicht vor. Aus der Opposition war die Bundesregierung für ihre Zurückhaltung in der Frage scharf kritisiert worden.
Experte: Zweifelsfreier Völkerrechtsbruch
Die USA hatten im UN Sicherheitsrat argumentiert, Maduros Festnahme sei eine "chirurgische Strafverfolgungsmaßnahme" gegen einen "Drogenterroristen" gewesen. Maduro sei nicht das legitime Staatsoberhaupt. Die USA verwiesen darauf, dass mehr als 50 Länder Maduros Wiederwahl 2024 ablehnten und ihn nicht als rechtmäßig gewählten Präsidenten Venezuelas anerkennen.
Ein Experte für internationales Recht sagte gegenüber ntv.de, dass es sich bei der Entführung von Maduro anders als ursprünglich von Bundeskanzler Friedrich Merz dargestellt nicht um eine "komplexe" rechtliche Lage handle. "Was die USA in Venezuela getan haben, war ein einseitiger, überraschender militärischer Angriff. Der Einsatz militärischer Gewalt ist nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verboten", erklärte Matthias Goldmann, Professor für Internationales Recht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel.
"Die USA haben also zweifelsfrei gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen, sprich: Völkerrechtsbruch begangen. Zu diesem Ergebnis kommen zahlreiche Völkerrechtler - darunter auch viele aus den USA."