Nach US-Einsatz in Venezuela"Bundesregierung schaufelt sich mit Zurückhaltung ihr eigenes Grab"

Nach US-Einsatz in Venezuela reagiert die Bundesregierung zögerlich. Den eindeutigen Völkerrechtsbruch nicht klar zu benennen schade am Ende europäischen Interessen, sagt Matthis Goldmann, Professor für Internationales Recht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel, im Gespräch mit ntv.de.
ntv.de: Nach dem US-Militärschlag in Venezuela sprechen Bundeskanzler Friedrich Merz und andere europäische Regierungschefs von einer "komplexen" rechtlichen Lage. Ist sie das?
Matthias Goldmann: Nein, das ist sie nicht. Im Gegenteil: Was die USA in Venezuela getan haben, war ein einseitiger, überraschender militärischer Angriff. Der Einsatz militärischer Gewalt ist nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verboten. Die USA haben also zweifelsfrei gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen, sprich: Völkerrechtsbruch begangen. Zu diesem Ergebnis kommen zahlreiche Völkerrechtler - darunter auch viele aus den USA.
Auch das Völkerrecht sieht Ausnahmen vom Gewaltverbot vor, etwa zur Selbstverteidigung. Die US-Regierung pocht auf den von Maduro unterstützten "Drogenterrorismus", der die Vereinigten Staaten gefährden würde.
Auf diesen Einwand zur Rechtfertigung muss man erst einmal kommen. Ein Selbstverteidigungsrecht greift nur bei einem bewaffneten Angriff durch einen anderen Staat. Mögliche Drogenhändler oder -kartelle stehen zum einen nicht militärisch bewaffnet an der US-Grenze. Zum anderen sind sie auch keine Völkerrechtssubjekte - der Staat Venezuela handelt nicht durch sie.
Maduro ist ein Diktator, der die letzte Wahl gefälscht und "sein Land ins Verderben geführt" hat, wie Merz betonte. Welche Rolle spielt dies bei der Bewertung des US-Eingriffs?
Keine. Wie man das Maduro-Regime politisch bewertet, spielt für die rechtliche Einordnung keine Rolle. Auch gegenüber Diktatoren ist militärische Gewalt ohne Mandat schlicht unzulässig. Es wird nun von einigen Politikern versucht, das Argument zu konstruieren, der US-Angriff geschah "auf Einladung". Auch die Bundesregierung erwähnte, dass die venezolanische Oppositionsführerin María Corina Machado den Einsatz gebilligt habe.
Könnte darin ein Mandat für den US-Einsatz liegen?
Nein. Eine entsprechende Einladung kann nur von einer Regierung ausgesprochen werden, die tatsächlich die effektive Gewalt im Staat ausübt. Ob sie international anerkannt wird, spielt dabei keine Rolle. Ein Eingreifen zugunsten des Wahlsiegers oder der Wahlsiegerin wurde in der Vergangenheit nur dann akzeptiert, wenn es kollektiv erfolgte und ein wirklich breiter Konsens bestand, es etwa vom UN-Sicherheitsrat gebilligt wurde. Ein Beispiel wäre das internationale Vorgehen in Haiti im Jahr 1994 zur Einsetzung des Wahlsiegers Aristide. Ein einseitiger Überraschungsangriff wie in Venezuela hat damit aber nichts zu tun.
Trotzdem spricht ein Teil der Bevölkerung nach der Festnahme von Maduro durch die USA von Befreiung. In den sozialen Medien kursieren Videos von Exil-Venezolanern, die Trump danken. Könnte der Einsatz unter humanistische Intervention fallen?
Eine einseitige humanitäre Intervention ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Schon gar nicht kann eine Diktatur allein das militärische Eingreifen von außen rechtfertigen. Allenfalls wird bei extremen Ausnahmenlagen - etwa einem drohenden Genozid - über eine solche Möglichkeit diskutiert. Der Internationale Gerichtshof hat zuletzt allerdings angedeutet, dass selbst in solchen Fällen ein einseitiges Eingreifen problematisch wäre - aus gutem Grund.
Der wäre?
Die Staatengemeinschaft ist bei einseitigen Militärschlägen so zurückhaltend, weil die Erfahrung zeigt, dass solche Einsätze selten erfolgreich sind. Interventionen im Irak, in Libyen oder Afghanistan haben zu jahrelangen Konflikten geführt, nicht zu Stabilität. Dazu kommt die hohe Missbrauchsgefahr dieser Rechtfertigungslinie.
Trotz alledem benennen weder die Bundesregierung noch die EU einen klaren Völkerrechtsbruch durch die USA.
Diese Zurückhaltung ist bedauerlich. Im Vergleich zu Staaten wie Mexiko, Kolumbien, Chile oder Brasilien, die teils auch hochgradig abhängig von den USA sind und sich trotzdem klar positioniert haben, wirkt der Versuch der EU, das Wort "Völkerrechtsbruch" zu vermeiden, schwach. Es zeigt, dass der EU eine klare Strategie fehlt.
Die Strategie könnte darin liegen, US-Präsident Trump und damit die USA nicht zu verprellen.
Diese Befürchtung kann man nur haben, wenn man davon ausgeht, dass Trump noch zum eigenen Lager gehört. Diese Einschätzung teile ich nicht: Trump ist schon lange nicht mehr Teil des europäischen Lagers. Zuletzt hat er in der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie der USA deutlich gemacht, was er vom aktuellen Europa hält und wie er sich einen Partner Europa vorstellt: Das wären Regierungen, die ihm konform sind und das sind vor allem die Rechtsradikalen. Unterstützung aus den USA bekommen wir ohnehin nur noch, wenn Trump einen konkreten Vorteil darin sieht. Etwa, wenn wir Rüstung aus den USA kaufen und so die US-Industrie pushen würden. Donald Trump mit einer klaren Stellungnahme möglicherweise zu verärgern, würde also gar nicht viel ändern. Andersherum verliert Europa unglaublich an Glaubwürdigkeit, wenn es den Einsatz in Venezuela nicht als Völkerrechtsbruch benennt.
Inwiefern?
Wer selbst Verstöße nicht klar benennt - auch wenn es weh tut -, kann von anderen kaum die Einhaltung des Rechts verlangen. Vielmehr wirkt es, als würde man sich aussuchen, wann das Völkerrecht gilt und wann nicht. Man verliert die Legitimation, etwa den Rückzug Russlands aus der Ukraine, entsprechende Sanktionen oder die Abstandnahme von Grönland zu fordern. Kurzum: Die EU und die Bundesregierung klammern sich mit ihrer Zurückhaltung an eine ohnehin fragliche transatlantische Partnerschaft und schaufeln damit ihr eigenes Grab.
Was würde sich konkret ändern, wenn Merz und die EU von einem klaren Völkerrechtsbruch durch die USA sprechen würden?
Völkerrechtlich wären die USA etwa dazu verpflichtet, Reparationen an Venezuela zu zahlen. Sie müssten auch zusichern, solche Handlungen nicht mehr zu wiederholen. Natürlich wäre das am Ende ein Lippenbekenntnis, zu unterschätzen ist die Bedeutung aber trotzdem nicht. Wer Forderungen erhebt, macht deutlich, unter welchen Bedingungen internationale Beziehungen stattfinden sollen. Denn auch die USA sind nicht allmächtig, dafür gibt es einfach genügend andere Mächte, die zumindest wirtschaftlich aufholen. Damit müssen sich auch die USA an bestimmten Punkten überlegen, wie weit sie gehen können, um nicht den Kürzeren zu ziehen. Ich denke beispielsweise an China, das das Gewaltverbot nach dem US-Einsatz in Venezuela übrigens ausdrücklich bekräftigt hat.
Welche Bedeutung hat das Völkerrecht noch, wenn seine Durchsetzung davon abhängt, ob sich Staaten wie die USA, Russland oder China daran halten wollen?
Diese Frage kann man sich nach dem Venezuela-Einsatz stellen. Allerdings besteht die Welt eben nicht nur aus den USA. Viele einflussreiche Staaten, beispielsweise die BRICS-Staaten, haben das Gewaltverbot nach dem Einsatz ausdrücklich bekräftigt. Ein Signal, dass weiterhin ein breites Interesse daran besteht, militärische Eskalationen zu vermeiden. Wie erwähnt, gehört auch China zu den Ländern, die sich gegen das Verhalten der USA ausgesprochen haben. Möglicherweise ein Zeichen, dass sich Peking in Bezug auf Taiwan nicht automatisch ein Vorbild an Trump nimmt, wie befürchtet wurde.
Signale sind das eine, der Einsatz in Venezuela, der Überfall auf die Ukraine oder das verstärkte Säbelrasseln Chinas in Bezug auf Taiwan das andere. Politiker und Experten sprechen bereits von einem "Ende der regelbasierten Weltordnung".
Dem stimme ich nicht zu. Zunächst wurde die "regelbasierte Weltordnung" vor allem in der nordatlantischen Hemisphäre als friedlich und rechtsgeleitet wahrgenommen, nicht so sehr im Globalen Süden. Ferner zeigt die breite Verurteilung des Einsatzes in Venezuela, welche tragende Rolle das Recht auch aktuell noch spielt. Außerdem könnten wir uns gerade in einer Übergangsphase befinden, in der es viele Brüche gibt, sich die Welt aber neu sortiert. Es wäre nicht das erste Mal, ich denke an zahlreiche Krisen im 20. Jahrhundert wie den Kuba-Krieg oder den Kalten Krieg. Aus großen Spannungen haben sich wieder stabilere Strukturen herausgebildet. Man darf schließlich nicht vergessen, dass Völkerrecht nicht nur von Staatschefs wie Trump oder Xi gemacht wird, sondern auch von Bürgern, die wählen, protestieren oder von Gerichten, die unabhängig Recht sprechen.
Das schließt auch das US-Gericht in New York ein, vor dem Maduro nun der Prozess gemacht wird. Wie realistisch ist ein unabhängiges Verfahren, möglicherweise sogar ein Freispruch?
Ich kann die Beweisaufnahme und das Urteil nicht vorhersagen. Trotzdem halte ich einen Freispruch zumindest nicht für undenkbar. US-Gerichte setzen sich erfahrungsgemäß fahrlässig über Immunitäten, wie sie Maduro innehat, hinweg. Auch in den USA wird bereits darüber diskutiert, welche Auswirkungen der Völkerrechtsbruch auf das amerikanische Recht hat. Immerhin war Maduros Festnahme illegal. Es gibt genügend Fälle, die zeigen, dass sich die US-Justiz nicht willenlos der Trump-Regierung beugen. Kurzum: Der Fall ist selbstverständlich politisch geladen, das Gericht steht unter Druck. Trotzdem gebe ich die Hoffnung auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren nicht auf.
Mit Matthias Goldmann sprach Sarah Platz