Politik

Linke und Grüne scheiternBundesverfassungsgericht erlaubt Abstimmungen zu Kassenreform und Heizungsgesetz

09.07.2026, 13:10 Uhr
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Der Bundestag kann an diesem Freitag doch über zwei zentrale Gesetzesvorhaben der Bundesregierung abstimmen. (Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Der Bundestag kann noch vor der Sommerpause über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Auch für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz gibt das Bundesverfassungsgericht grünes Licht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform und gegen das neue Heizungsgesetz abgewiesen. Damit kann der Bundestag an diesem Freitag beide Gesetze beschließen. Abgeordnete der Grünen, der Linken sowie die Linken-Fraktion hatten in getrennt eingereichten Anträgen eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Regierung habe kurzfristig noch viele Änderungsanträge der Gesetze eingebracht. Deren Auswirkungen könnten in der kurzen Zeit bis zur Abstimmung nicht überblickt werden. Die Gesetze könnten deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Anträge zurück.

Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich jeweils mit Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt.

Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen zum Beispiel Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

Dahmen attestiert chaotische Gesetzgebung

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch nach Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages, man habe "die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt". Er wolle daher von Karlsruhe überprüfen lassen, ob "in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist". Kurz darauf kündigten auch Linke und AfD an, Karlsruhe anrufen zu wollen. Ein Antrag der AfD war aber nach Angaben des Gerichts nicht eingegangen.

Ebenfalls gescheitert ist die Bundestagsfraktion der Linken, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Organklage der Fraktion als unzulässig, wie das Gericht mitteilte. Den Antragstellern fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. "Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen."

Linke sieht größere Lücke beim Klimaschutz

Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen.

Die Linke wollte mit ihrem Antrag in Karlsruhe verhindern, dass das neue Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet wird. Sie kritisiert, mit dem Gesetz werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen absehbar größer werden. Doch die Bundesregierung habe auch auf mehrfache Nachfragen keine Aussage zu Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen getroffen. Der Eilantrag sollte Zeit schaffen, diese Angaben noch nachzuliefern.

Es ist nicht das erste Mal, dass mit einem Eilantrag in Karlsruhe die Verabschiedung eines Gesetzes vor der Sommerpause ausgebremst werden sollte. Im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem solchen Antrag das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der Ampel-Regierung gestoppt. Er hatte argumentiert, den Abgeordneten sei für die Beratung zu wenig Zeit geblieben. Am 23. Juli - also etwa drei Jahre nach dem Eilantrag - entscheidet das Gericht über den Fall im Hauptsacheverfahren.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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