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FDP verteidigt Ampel-Kurs Buschmann bedauert Karlsruher Urteil

Buschmann stellt fest: Lockdown war nicht verboten, doch geboten auch nicht.

Buschmann stellt fest: Lockdown war nicht verboten, doch geboten auch nicht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der kommende Bundesjustizminister Buschmann war an FDP-Klagen gegen den Lockdown beteiligt - und hat in Karlsruhe eine Schlappe erlitten. Anschließend macht er aus seiner Enttäuschung keinen Hehl und versucht dennoch, dem Urteil Argumente in seinem Sinne abzugewinnen.

Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der sogenannten Corona-Notbremse vom vergangenen Frühjahr bedauert. "Ich kann erklären, dass wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht hätten", sagte der FDP-Politiker, der an der Klage von Abgeordneten seiner Partei gegen das damalige Gesetz beteiligt war. Gleichwohl werde die FDP die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts "selbstverständlich" respektieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die damaligen Schulschließungen sowie auch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor der Pandemie rechtmäßig waren. Buschmann wies allerdings darauf hin, das Gericht habe hier einen "weiten Entscheidungsspielraum" der Politik betont. Dies bedeute, das Vorgehen von Union und SPD, das auch die Grünen unterstützt hatten, "war damals nicht verboten. Es war aber auch nicht geboten, Ausgangssperren zu verhängen".

Buschmann wies Vorwürfe vor allem gegen seine Partei zurück, in der aktuellen Corona-Lage effektivere Gegenmaßnahmen zu verhindern. Erstens habe auch das alte Infektionsschutzgesetz der Großen Koalition die aktuelle vierte Welle nicht verhindert, sagte er. Zweitens sei es falsch, dass es nun weniger Optionen zum Gegensteuern gebe. Er verwies auf die gemeinsam mit SPD und Grünen beschlossenen neuen Maßnahmen wie 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

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Die Ampel-Parteien hatten vergangene Woche die bis dahin geltende epidemische Lage von nationaler Tragweite vor allem auf Druck der FDP auslaufen lassen. Seither sind bestimmte Maßnahmen wie Ausgangssperren oder generelle Geschäftsschließungen nicht mehr möglich. "Es bringt nichts, Menschen nachts zu verbieten, vor die Tür zu gehen", wandte sich Buschmann erneut gegen Ausgangssperren.

Buschmann warb für ein differenziertes Vorgehen je nach regionaler Lage. Beispielsweise müsse "in Sachsen mehr getan werden", weil dort die Infektionszahlen besonders hoch sind. Der FDP-Politiker nannte als Möglichkeit die Schließung von Clubs und Diskotheken sowie Einschränkungen für Großveranstaltungen. Dies sei nach der aktuellen Rechtslage mit Zustimmung des Landtages auch möglich. Zum Schutz in Schulen plädierte Buschmann für "einen mobilen Impfbus vor jede Schule" sowie lieber eine Maskenpflicht als mögliche Schulschließungen.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP

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