Kameras nicht nur an Bahnhöfen CDU-Innenpolitiker will KI-Gesichtserkennung in Städten
25.10.2025, 14:15 Uhr Artikel anhören
Kameras mit Gesichtserkennung sind in Deutschland bisher die Ausnahme - wie hier bei einem Pilotprojekt an einem Berliner Bahnhof.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Union fordert KI-Kameras im öffentlichen Raum, Datenschützer sollten "ihre überkommenen Bedenken" aufgeben. Beim Koalitionspartner SPD sorgt dies für Empörung. Sie will Gesichtserkennungssoftware nur zur Fahndung von Terroristen einsetzen.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, schlägt Videoüberwachung mit Gesichtserkennung vor, um deutsche Städte sicherer zu machen. Auf die von Bundeskanzler Friedrich Merz angestoßene "Stadtbild"-Debatte angesprochen, sagte der CDU-Politiker dem "Handelsblatt", Videoüberwachung "mit automatisierter Datenauslesung" sei vielerorts notwendig, um Straftaten besser zu verhindern und aufzuklären. Außerhalb von Bahnhöfen seien aber die Bundesländer dafür zuständig. Datenschützer sollten "ihre überkommenen Bedenken" gegen den Einsatz KI-gestützter Technik aufgeben.
Merz hatte zunächst nur gesagt, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und mache Fortschritte, "aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen".
Später sagte der Kanzler auf Nachfrage: "Fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte." Am Mittwoch konkretisierte Merz dann, Probleme würden diejenigen Migranten machen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus hätten, nicht arbeiteten und die sich auch nicht an die in Deutschland geltenden Regeln hielten.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, kann dem Vorschlag von Throm nichts abgewinnen: "Der Stadtbild-Debatte wird auf perfide Weise noch einmal die Krone aufgesetzt, wenn sie jetzt auch noch mit der Fahndung nach Terroristen in Verbindung gebracht wird", sagte Fiedler dem "Handelsblatt". Denn dies sei seiner Ansicht nach "wohl der einzige zulässige Anwendungsbereich für Kameras mit Gesichtserkennungssoftware, den das EU-Recht zulässt".
Quelle: ntv.de, bho/dpa