Korruptionsprozess in MünchenCDU-Politiker Fischer nach Aserbaidschan-Affäre verurteilt

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Axel Fischer nahm jahrelang Bestechungsgelder aus Aserbaidschan an. Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht in München nach einem aufwendigen Prozess. Die Strafe fällt jedoch ziemlich milde aus.
Im Korruptionsprozess rund um den Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan ist der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem wird Fischer für die Dauer von zwei Jahren das passive Wahlrecht aberkannt - er kann also nicht in irgendein Parlament oder öffentliches Amt gewählt werden.
Darüber hinaus muss Fischer 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen. Das Münchner Oberlandesgericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München, wonach sich Fischer der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht hat.
Das Gericht ist der mündlichen Urteilsbegründung zufolge überzeugt davon, dass Fischer für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten hat - wobei ein Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war. Im Gegenzug habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans unter anderem positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für all dies in dem aufwendigen Prozess zahlreiche Indizien vorgelegt. Fischer, der seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft saß, kommt mit dem Urteil auf freien Fuß. Weil er wiederholt nicht zum Prozess erschienen war, hatte das Gericht Haftbefehl verhängt - dieser Haftbefehl sei nun gegenstandslos geworden, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl.
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme "verkauft".
Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Ohnehin seien es nur "vermeintliche Indizien", die die Generalstaatsanwaltschaft zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das Gericht folgte all dem in seinem Urteil allerdings nicht - es nannte im Gegenteil Angaben Fischers und auch seiner Frau nicht glaubhaft.