EU soll Kontingent aufnehmen CDU-Politiker Frei: Asylrecht ist "zutiefst inhuman"
18.07.2023, 09:37 Uhr Artikel anhören
Theoretisch hätten 35 Millionen Afghanen das Recht, in Deutschland aufgenommen zu werden, so Frei.
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Unions-Geschäftsführer Frei fordert die Abschaffung des Individualrechts auf Asyl. Anstelle dieser "zutiefst inhumanen" Praxis solle eine "Institutsgarantie" eingeführt werden. Damit könnte sich Europa an die "Schwächsten" wenden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, hält das Individualrecht auf Asyl in seiner derzeitigen Praxis für unmenschlich und will es durch eine neue EU-Regelung ersetzen. Stattdessen solle eine "Institutsgarantie" eingeführt werden, schreibt Frei in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Theoretisch hätten 35 Millionen Afghanen das Recht, in Deutschland aufgenommen zu werden, schreibt Frei. "Damit möglichst wenig Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen, knüpfen wir es an die Voraussetzung eines Antrages auf europäischem Boden." Diese Auswahl sei aber "zutiefst inhuman". "Wer zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank ist, ist chancenlos."
Stattdessen könnte die EU jedes Jahr ein Kontingent von 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufnehmen und auf die 27 Mitgliedstaaten verteilen, so Frei. Aus dem Individualrecht auf Asyl müsse eine sogenannte Institutsgarantie werden. "Mit einem solchen Asylrecht könnte Europa sich nicht nur an die Schwächsten wenden, sondern sehr genau dort helfen, wo Staaten durch große Flüchtlingsströme destabilisiert werden", erklärt Frei. Zudem könnten Sicherheitsrisiken minimiert und Chancen für Integration maximiert werden. Der Bezug von Sozialleistungen wäre dann "umfassend ausgeschlossen".
Aussicht auf Asyl bereits an Grenze prüfen
Die EU plant derzeit eine weitreichende Asylreform, um die allerdings noch gerungen wird. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen, um illegale Migration zu begrenzen - insbesondere aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Wer wenig Aussicht auf Asyl hat, soll bereits an den EU-Außengrenzen geprüft und gegebenenfalls zurückgeschickt werden.
Laut der Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war von den rund 228.000 Asylentscheidungen in Deutschland im vergangenen Jahr nur in 0,8 Prozent der Fälle Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz gewährt worden sei. In den meisten Fällen wurde den Antragstellern die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz gewährt.
Quelle: ntv.de, jki/AFP/dpa