Politik

Bei großem Maß an Zerstörung Cyberangriff kann Bündnisfall auslösen

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Bislang trat der Nato-Bündnisfall erst einmal in Kraft: nach den Terrorangriffen in New York. Wie die Nato mitteilt, könnte er aber auch im Fall eines Cyberangriffs gelten - wenn die Attacken besonders massiv sind.

Aus Sicht der Nato kann ein digitaler Angriff den Bündnisfall mit einer gemeinsamen Verteidigung auslösen. "Ein Cyberangriff in einer bestimmten Größenordnung ist gleichzusetzen mit einem bewaffneten Angriff", sagte der stellvertretende Nato-Generalsekretär Jamie Shea in Potsdam. "Der Nato-Verteidigungsmechanismus Artikel 5 gilt für einen Cyberangriff", sagte Shea auf der Sicherheitskonferenz des Hasso-Plattner-Instituts. Ähnlich hatten sich Nato-Vertreter bereits auf der Computermesse Cebit im Frühjahr geäußert.

Nato-Soldaten in Litauen.

Nato-Soldaten in Litauen.

(Foto: AP)

Allerdings beschrieb Shea nicht genau, wie schwerwiegend ein digitaler Angriff sein müsse, um das Militärbündnis auf den Plan zu rufen. "Wir haben keine genaue Schwelle", sagte er. Die Angriffe müssten ein großes Maß an Zerstörung oder wirtschaftlichen Schaden auslösen.

Der Nordatlantikpakt regelt mit Artikel 5, dass ein Angriff auf einzelne Mitglieder den kollektiven Verteidigungsfall auslöst, auch mit Waffengewalt. Shea betonte, dass auf digitale Angriffe nicht nur auf digitalem Wege reagiert werden müsse. Bisher gab es den Nato-Bündnisfall erst einmal: nach den Anschlägen vom 11. September.

"Totalschaden" beim Bundestag

Aktuell hat der Bundestag in Berlin mit einer schwerwiegenden Cyberattacke zu kämpfen. Medienberichten zufolge dauert der Angriff an. "Die Trojaner sind noch immer aktiv", hieß es aus Parlamentskreisen, die der "Spiegel" zitiert. Es werde bereits von einem "Totalschaden" gesprochen. Womöglich müsse nicht nur die Software der "Parlakom"-Rechner neu installiert, sondern auch die komplette Hardware ausgetauscht werden. Dies würde Monate dauern und Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe verursachen.

Die Unionsfraktion im Bundestag rechnet allerdings nicht damit, dass die komplette Computerausrüstung ausgetauscht werden muss. "Es geht im Wesentlichen um Software", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernhard Kaster. Man müsse "davon ausgehen, dass auch Systeme mindestens in Teilen neu aufgesetzt werden müssen. Das darf aber nicht verwechselt werden mit einem kompletten Austausch der Hardware."

Quelle: ntv.de, ghö/dpa

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