Einzug in den Bundestag verpasstDas BSW hofft noch auf Karlsruhe

Die Niederlage war bitter: Keine 10.000 Stimmen fehlten dem BSW, um in den Bundestag einzuziehen. Dieses will sich damit nicht abfinden. "Wir sind es unseren Wählern schuldig, das durchzuklagen, auch in Karlsruhe", sagt BSW-Gründerin Wagenknecht.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) pocht weiter auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl und zieht nun deshalb vor das Bundesverfassungsgericht - die letzte Option. Die zugehörige Wahlprüfungsbeschwerde will die Partei an diesem Montag vorstellen. Doch worum geht es genau?
Verpasster Bundestagseinzug
Das BSW schaffte es im Gründungsjahr 2024 aus dem Stand in das Europaparlament, mehrere Landesparlamente und zwei Landesregierungen. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 endete der Höhenflug allerdings: Die Partei verpasste den Einzug ins Parlament äußerst knapp. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünfprozenthürde, es fehlten lediglich 9529 Stimmen.
Mit dem Bundestags-Aus verlor das BSW nicht nur seine Einflussmöglichkeiten auf bundespolitischer Ebene, Finanzen und Ressourcen, sondern auch die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Medien. Das zeigt sich in den Umfragen: Die Partei wird auf Bundesebene nur noch bei drei bis vier Prozent gesehen.
Erste rechtliche Schritte
Schon direkt nach der Bundestagswahl machte das BSW Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung. Wenig später reichte die Partei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem hessischen Verwaltungsgericht ein - allerdings ohne Erfolg: Die Gerichte erachteten sich nicht für zuständig. Sie verwiesen stattdessen auf den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, der gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig ist.
Einsprüche beim Bundestags-Wahlausschuss
Ende April vergangenen Jahres legte die Partei dort Einspruch ein. Es seien Stimmen vertauscht und anderen Parteien zugeschlagen worden, führte das BSW an. Zudem habe es Übertragungs- und Auszählungsfehler gegeben. Die Partei kritisierte zugleich das Prüfungsverfahren scharf. Denn im Ausschuss entscheiden andere Abgeordnete über den Einspruch - das BSW sah hier einen Interessenkonflikt.
Im Dezember gab das Gremium dann seine Entscheidung bekannt: Es empfahl, die Einsprüche der Partei abzulehnen, da sie unbegründet seien. Es könne kein mandatsrelevanter - also mit Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament - Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, hieß es zur Begründung. Das Bundestagsplenum folgte am 18. Dezember der Empfehlung und lehnte die Wahleinsprüche final ab. Die Partei sprach von "einem Skandal".
Gang nach Karlsruhe
"Wir sind es unseren Wählern schuldig, das durchzuklagen, auch in Karlsruhe", sagte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht im Dezember. Vor dem dortigen Bundesverfassungsgericht will die Partei nun gegen die Ablehnung ihrer Wahleinsprüche klagen. Dies ist im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde möglich. Ein Antrag darauf muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Bundestagsbeschluss eingereicht werden - im Falle des BSW also bis Mitte Februar. An diesem Montag will die Partei die Inhalte ihrer Beschwerde vorstellen, die Einreichung soll aber erst später erfolgen.
"In den vergangenen Wochen hatten wir Einsicht in die Akten des Bundestages", sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali dazu. "Es sind weitere Auffälligkeiten, Widersprüche sowie falsche Darstellungen durch Abgeordnete zutage getreten." Auch dies werde Teil der Beschwerde sein. Zuständig für deren Prüfung sind in Karlsruhe die acht Richterinnen und Richter des zweiten Senats. Sie prüfen, ob gegen gesetzliche Regelungen wie das Wahlgesetz verstoßen wurde. Eine Frist, bis sie fertig sein müssen, gibt es dabei nicht.
Der BSW-Vorsitzende Fabio De Masi sagte, "statistische Anomalien" seien nicht aufgeklärt worden. Das Bundesverfassungsgericht habe 1991 bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern nachgezählt werden müsse. "Wir hoffen daher, dass Karlsruhe seiner Linie treu bleibt", sagte De Masi.
Erfolg in Karlsruhe hätte weitreichende Folgen
Sollte das BSW nach einer erfolgreichen Klage doch noch in den jetzigen Bundestag einziehen, wären die Folgen weitreichend: Bundeskanzler Friedrich Merz müsste womöglich einen weiteren Koalitionspartner suchen. Auch eine Neuwahl wäre denkbar. Bei den derzeit schlechten Umfragewerten sind ihre Chancen für einen Einzug in den Bundestag allerdings nicht groß.
Für die erst 2024 gegründete Wagenknecht-Partei steht ebenfalls viel auf dem Spiel. Zuletzt gab es vor allem interne Streitigkeiten, Aus- und Rücktritte. In Brandenburg scheiterte daran die Koalition des BSW mit der SPD. Bundesweit erreicht die Partei in Umfragen nur noch drei bis vier Prozent und hätte wohl im Fall von Neuwahlen keine Chance.
Wagenknecht hat sich von der Parteispitze zurückgezogen. Im Fall eines nachträglichen Einzugs in den Bundestag möchte sie aber Fraktionschefin werden.